(...) Daran ändert auch eine Übergangsregelung nichts. Sie dürfen nicht unberücksichtigt lassen, dass bestimmte Tiere bei artgerechter Haltung auch in Zirkussen ein Leben ohne „Schmerzen, Leiden und Schäden“ (Definition Tierschutzgesetz) führen können. Die Bundesregierung hat bei der letzten Novelle des Tierschutzgesetzes eine Verordnungsermächtigung mit aufgenommen, die ein Verbot bestimmter wildlebender Tiere in Zirkussen ermöglich, wenn bei einzelnen Tierarten Haltung bzw. (...)
(...) Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich schon seit langem für ein Verbot von Wildtieren im Zirkus ein. So heißt es in einem im Juni 2015 beschlossenen Positionspapier: (...)
(...) Am 30. Oktober 2016 haben die Europäische Union und Kanada das CETA Abkommen unterzeichnet. Die SPD hat dafür gesorgt, dass die in CETA enthaltenen europäischen Standards für Verbraucher- und Umweltschutz, Arbeitnehmerrechte und der Schutz der öffentlichen Daseinsvorsorge gewahrt bleiben. (...)
(...) Der aktuelle Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung, der in Kürze vorgelegt werden wird, errechnet mit Modellrechnungen eine Rentensteigerung bis zum Jahr 2030 um insgesamt rund 35 %. Dies entspricht einer durchschnittlichen Steigerungsrate von 2,1 % pro Jahr. (...)
(...) Deswegen ist es momentan für solche Zirkusse möglich – zum Beispiel in Neustadt – aufzutreten, weil die gesetzlichen Rahmenbedingungen es noch zulassen. Im Juni dieses Jahres haben wir zusammen mit der Unionsfraktion im Antrag „Wildtierschutz weiter verbessern – Illegalen Wildtierhandel bekämpfen“ die Bundesregierung aufgefordert, die nationale Umsetzung der EU-Verordnung über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten voranzutreiben. Wir wollten mit diesem Antrag endlich auch das Verbot von Wildtieren im Zirkus durchsetzen. (...)