Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Dieter Janecek | DIE GRÜNEN | 221 - München-West/Mitte | Dafür gestimmt | |
Christina Jantz-Herrmann | SPD | 34 - Osterholz - Verden | Dafür gestimmt | |
Thomas Jarzombek | CDU/CSU | 106 - Düsseldorf I | Dafür gestimmt | |
Ulla Jelpke | DIE LINKE | 142 - Dortmund I | Dagegen gestimmt | |
Sylvia Jörrißen | CDU/CSU | 145 - Hamm - Unna II | Dafür gestimmt | |
Xaver Jung | CDU/CSU | 210 - Kaiserslautern | Dafür gestimmt | |
Andreas Jung | CDU/CSU | 287 - Konstanz | Dafür gestimmt | |
Franz-Josef Jung | CDU/CSU | 184 - Groß-Gerau | Dafür gestimmt | |
Frank Junge | SPD | 13 - Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I | Dafür gestimmt | |
Josip Juratovic | SPD | 267 - Heilbronn | Dafür gestimmt | |
Thomas Jurk | SPD | 157 - Görlitz | Dafür gestimmt | |
Egon Jüttner | CDU/CSU | 275 - Mannheim | Dafür gestimmt | |
Oliver Kaczmarek | SPD | 144 - Unna I | Dafür gestimmt | |
Johannes Kahrs | SPD | 18 - Hamburg-Mitte | Dafür gestimmt | |
Bartholomäus Kalb | CDU/CSU | 227 - Deggendorf | Dafür gestimmt | |
Hans-Werner Kammer | CDU/CSU | 26 - Friesland - Wilhelmshaven - Wittmund | Dafür gestimmt | |
Steffen Kampeter | CDU/CSU | 134 - Minden-Lübbecke I | Dafür gestimmt | |
Steffen Kanitz | CDU/CSU | 143 - Dortmund II | Dafür gestimmt | |
Ralf Kapschack | SPD | 139 - Ennepe-Ruhr-Kreis II | Dafür gestimmt | |
Susanna Karawanskij | DIE LINKE | 151 - Nordsachsen | Dagegen gestimmt | |
Alois Karl | CDU/CSU | 232 - Amberg | Dafür gestimmt | |
Anja Karliczek | CDU/CSU | 128 - Steinfurt III | Dafür gestimmt | |
Kerstin Kassner | DIE LINKE | 15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I | Dagegen gestimmt | |
Bernhard Kaster | CDU/CSU | 204 - Trier | Dafür gestimmt | |
Gabriele Katzmarek | SPD | 273 - Rastatt | Dafür gestimmt |
Der Bundestag hat den Antrag der Bundesregierung in namentlicher Abstimmung angenommen. Der Einsatz wird bis zum Ablauf der Frist am 31. Mai 2017 andauern, vorausgesetzt, dass die hierfür notwendigen Beschlüssen vorliegen: die Zustimmung der malischen Regierung, der zugehörige Beschluss des Rates der EU und die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestags.
Die sogenannte European Union Training Mission Mali (kurz EUTM Mali) wurde von der EU Anfang 2013 als Reaktion auf die durch einen Militärputsch ausgelöste Krise im Land beschlossen. Mitte 2015 wurde ein Friedensabkommen zwischen der malischen Regierung und den separatistischen Rebellenorganisationen unterzeichnet. Dennoch gibt es weiterhin Anschläge im Land und in einigen Gebieten Malis nur eingeschränkten Zugang zu humanitärer Hilfe. Laut Bundesregierung müsse die Situation in Mali im Kontext der Probleme in der gesamten Sahelregion betrachtet werden. Zudem sei die Bekämpfung von Terrorismus, Kriminalität und Verarmung aufgrund ihrer mittelfristigen Auswirkungen auf Europa im eigenen Interesse Deutschlands.
Zu den Aufgaben der Bundeswehr im Rahmen der EUTM Mali gehören:
- Führungs- und Planungsaufgaben sowie fachliche Aufsicht auf Ebene der Missionsführung
- sanitätsdienstliche Unterstützung
- Durchführung von militärischer Ausbildung malischer Sicherheitskräfte sowie von Sicherheitskräften der G5-Sahel (Mauretanien, Mali, Niger, Burkina Faso, Tschad)
- Beratung des malischen Verteidigungsministeriums und der operativen Führungsstäbe der malischen Streitkräfte
- Wahrnehmung von Schutz und Unterstützungsaufgaben, auch zur Unterstützung von Personal bei MINUSMA (United Nations Multidimensional Integrated Stabilization Mission in Mali)
Nicht zu den Aufgaben der Bundeswehr gehören ausdrücklich die Unterstützung von (bewaffneten) Kampfeinsätzen.
Dafür bereitgestellte Güter und Dienstleistungen:
- Führung und Führungsunterstützung
- Beratung und Ausbildung
- Logistische und sonstige Unterstützung
- Militärisches Nachrichtenwesen
- Sanitätsdienstliche Versorgung
- Sicherung und Schutz
- Personelle Unterstützung der Führungskräfte in den Stäben und Hauptquartieren
Die Bundeswehr wird mit insgesamt 300 Soldatinnen und Soldaten im Süden Malis im Einsatz sein. Im Einsatzzeitraum vom 1. Juni 2016 bis 31. Mai 2017 fallen einsatzbedingte Zusatzausgaben von 20,8 Mio. Euro an.
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