Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Birgit Menz | DIE LINKE | Dagegen gestimmt | ||
Angela Merkel | CDU/CSU | 15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I | Nicht beteiligt | |
Jan Metzler | CDU/CSU | 207 - Worms | Dafür gestimmt | |
Maria Michalk | CDU/CSU | 156 - Bautzen I | Dafür gestimmt | |
Hans Michelbach | CDU/CSU | 238 - Coburg | Dafür gestimmt | |
Mathias Middelberg | CDU/CSU | 39 - Stadt Osnabrück | Dafür gestimmt | |
Matthias Miersch | SPD | 47 - Hannover-Land II | Dafür gestimmt | |
Irene Mihalic | DIE GRÜNEN | 123 - Gelsenkirchen | Dafür gestimmt | |
Klaus Mindrup | SPD | 76 - Berlin-Pankow | Dafür gestimmt | |
Susanne Mittag | SPD | 28 - Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land | Dafür gestimmt | |
Cornelia Möhring | DIE LINKE | 7 - Pinneberg | Dagegen gestimmt | |
Dietrich Monstadt | CDU/CSU | 12 - Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I | Dafür gestimmt | |
Karsten Möring | CDU/CSU | 93 - Köln I | Dafür gestimmt | |
Marlene Mortler | CDU/CSU | 246 - Roth | Dafür gestimmt | |
Volker Mosblech | CDU/CSU | 116 - Duisburg II | Dafür gestimmt | |
Elisabeth Motschmann | CDU/CSU | 54 - Bremen I | Dafür gestimmt | |
Niema Movassat | DIE LINKE | 117 - Oberhausen - Wesel III | Dagegen gestimmt | |
Bettina Müller | SPD | 175 - Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten | Dafür gestimmt | |
Stefan Müller | CDU/CSU | 242 - Erlangen | Nicht beteiligt | |
Gerd Müller | CDU/CSU | 256 - Oberallgäu | Dafür gestimmt | |
Norbert Müller | DIE LINKE | 61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II | Dagegen gestimmt | |
Detlef Müller | SPD | 162 - Chemnitz | Dafür gestimmt | |
Carsten Müller | CDU/CSU | 50 - Braunschweig | Dafür gestimmt | |
Beate Müller-Gemmeke | DIE GRÜNEN | 289 - Reutlingen | Dafür gestimmt | |
Michelle Müntefering | SPD | 141 - Herne - Bochum II | Dafür gestimmt |
Der Bundestag hat den Antrag der Bundesregierung in namentlicher Abstimmung angenommen. Der Einsatz wird bis zum Ablauf der Frist am 31. Mai 2017 andauern, vorausgesetzt, dass die hierfür notwendigen Beschlüssen vorliegen: die Zustimmung der malischen Regierung, der zugehörige Beschluss des Rates der EU und die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestags.
Die sogenannte European Union Training Mission Mali (kurz EUTM Mali) wurde von der EU Anfang 2013 als Reaktion auf die durch einen Militärputsch ausgelöste Krise im Land beschlossen. Mitte 2015 wurde ein Friedensabkommen zwischen der malischen Regierung und den separatistischen Rebellenorganisationen unterzeichnet. Dennoch gibt es weiterhin Anschläge im Land und in einigen Gebieten Malis nur eingeschränkten Zugang zu humanitärer Hilfe. Laut Bundesregierung müsse die Situation in Mali im Kontext der Probleme in der gesamten Sahelregion betrachtet werden. Zudem sei die Bekämpfung von Terrorismus, Kriminalität und Verarmung aufgrund ihrer mittelfristigen Auswirkungen auf Europa im eigenen Interesse Deutschlands.
Zu den Aufgaben der Bundeswehr im Rahmen der EUTM Mali gehören:
- Führungs- und Planungsaufgaben sowie fachliche Aufsicht auf Ebene der Missionsführung
- sanitätsdienstliche Unterstützung
- Durchführung von militärischer Ausbildung malischer Sicherheitskräfte sowie von Sicherheitskräften der G5-Sahel (Mauretanien, Mali, Niger, Burkina Faso, Tschad)
- Beratung des malischen Verteidigungsministeriums und der operativen Führungsstäbe der malischen Streitkräfte
- Wahrnehmung von Schutz und Unterstützungsaufgaben, auch zur Unterstützung von Personal bei MINUSMA (United Nations Multidimensional Integrated Stabilization Mission in Mali)
Nicht zu den Aufgaben der Bundeswehr gehören ausdrücklich die Unterstützung von (bewaffneten) Kampfeinsätzen.
Dafür bereitgestellte Güter und Dienstleistungen:
- Führung und Führungsunterstützung
- Beratung und Ausbildung
- Logistische und sonstige Unterstützung
- Militärisches Nachrichtenwesen
- Sanitätsdienstliche Versorgung
- Sicherung und Schutz
- Personelle Unterstützung der Führungskräfte in den Stäben und Hauptquartieren
Die Bundeswehr wird mit insgesamt 300 Soldatinnen und Soldaten im Süden Malis im Einsatz sein. Im Einsatzzeitraum vom 1. Juni 2016 bis 31. Mai 2017 fallen einsatzbedingte Zusatzausgaben von 20,8 Mio. Euro an.
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