Reform des Sexualstrafrechts (Nein heißt Nein)

Der Bundestag eine Reform des Sexualstrafrechts beschlossen. Künftig gilt der Grundsatz "Nein heißt Nein".

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Dafür gestimmt
586
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
0
Nicht beteiligt
31
Abstimmungsverhalten von insgesamt 617 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Dorothee SchlegelDorothee SchlegelSPD276 - Odenwald - Tauber Dafür gestimmt
Portrait von Heiko SchmelzleHeiko SchmelzleCDU/CSU24 - Aurich - Emden Dafür gestimmt
Dagmar Schmidt, MdB (2017)Dagmar SchmidtSPD172 - Lahn-Dill Dafür gestimmt
Portrait von Christian SchmidtChristian SchmidtCDU/CSU243 - Fürth Dafür gestimmt
Portrait von Frithjof SchmidtFrithjof SchmidtDIE GRÜNEN140 - Bochum I Dafür gestimmt
Portrait von Gabriele SchmidtGabriele SchmidtCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Ulla SchmidtUlla SchmidtSPD87 - Aachen I Dafür gestimmt
Portrait von Matthias SchmidtMatthias SchmidtSPD84 - Berlin-Treptow-Köpenick Dafür gestimmt
Portrait von Carsten SchneiderCarsten SchneiderSPD193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Dafür gestimmt
Portrait von Patrick SchniederPatrick SchniederCDU/CSU203 - Bitburg Dafür gestimmt
Portrait von Elfi Scho-AntwerpesElfi Scho-AntwerpesSPD94 - Köln II Dafür gestimmt
Nadine SchönNadine SchönCDU/CSU298 - St. Wendel Dafür gestimmt
Portrait von Kristina SchröderKristina SchröderCDU/CSU179 - Wiesbaden Dafür gestimmt
Portrait von Ole SchröderOle SchröderCDU/CSU7 - Pinneberg Dafür gestimmt
Portrait von Ursula SchulteUrsula SchulteSPD126 - Borken II Dafür gestimmt
Portrait von Bernhard Schulte-DrüggelteBernhard Schulte-DrüggelteCDU/CSU146 - Soest Dafür gestimmt
Portrait von Swen SchulzSwen SchulzSPD78 - Berlin-Spandau-Charlottenburg Nord Dafür gestimmt
Portrait von Kordula Schulz-AscheKordula Schulz-AscheDIE GRÜNEN181 - Main-Taunus Dafür gestimmt
Portrait von Klaus-Peter SchulzeKlaus-Peter SchulzeCDU/CSU64 - Cottbus - Spree-Neiße Dafür gestimmt
Portrait von Uwe SchummerUwe SchummerCDU/CSU111 - Viersen Dafür gestimmt
Portrait von Ewald SchurerEwald SchurerSPD214 - Erding - Ebersberg Dafür gestimmt
Portrait von Armin SchusterArmin SchusterCDU/CSU282 - Lörrach - Müllheim Dafür gestimmt
Portrait von Frank SchwabeFrank SchwabeSPD121 - Recklinghausen I Dafür gestimmt
Portrait von Stefan SchwartzeStefan SchwartzeSPD133 - Herford - Minden-Lübbecke II Dafür gestimmt
Portrait von Andreas SchwarzAndreas SchwarzSPD236 - Bamberg Dafür gestimmt
Symbolfoto Deutsche Gesetze

Der Regierungsentwurf zur "Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung" wurde von den Koalitionsfraktionen im Lauf der Debatte entscheidend verändert. So wurde der Grundsatz "Nein heißt Nein" erst im Verlaufe des Gesetzgebungsprozesses in dem jetzt beschlossenen Entwurf verankert. Die Abwesenheit dieses Grundsatzes war unter anderem von zahlreichen Abgeordneten aus allen Fraktionen sowie in der Stellungnahme des Bundesrates kritisiert worden.

Außerdem wurde "Grapschen" als eigenständiger Straftatbestand in das Sexualstrafrecht aufgenommen.

Die Gesetzesreform erfüllt nun die seit 2011 überfälligen Vorgaben des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention).

Die Oppositionsfraktionen begrüßen die Verankerung des Grundsatzes "Nein heißt Nein" im Strafgesetzbuch. Sie lehnen jedoch einen weiteren Passus aus dem Regierungsentwurf ab. Nach dem Willen der Koalition können künftig Übergriffe, die aus einer Gruppe heraus begangen werden, für alle Beteiligten strafbar werden, selbst wenn eine Zurechnung konkreter Taten auf einzelne Personen nicht möglich ist. Linke und Grüne kritisieren, dass durch eine solche kollektive Bestrafung das Schuldrechtsprinzip im Strafrecht außer Kraft gesetzt würde. Ihre eigenen Anträge zur Verschärfung des Sexualstrafrechts, in denen keine kollektive Bestrafung vorgesehen ist, wurde mit den Stimmen von Union und SPD abgelehnt.

Im Zusammenhang mit der jetzt beschlossenen Reform des Sexualstrafrechts wird von einigen Juristen angemerkt, dass der Schutz vor Übergriffen trotz des Grundsatzes "Nein heißt Nein" nicht automatisch verbessert werde. Denn ungeachtet der Gesetzesänderung gilt die Unschuldsvermutung, d.h.: Dem mutmaßlichen Täter oder der mutmaßlichen Täterin muss nachgewiesen werden, dass er/sie tatsächlich gegen den Willen des Opfers gehandelt hat.

Mit den Stimmen von Union und SPD beschloss der Bundestag außerdem, dass die Reform des Sexualstrafrechts auch im Aufenthaltsrecht greift. Ein Verstoß gegen "Nein heißt Nein" soll Auswirkungen auf eine mögliche Abschiebung haben können.

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