Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Rolf Mützenich | SPD | 95 - Köln III | Dafür gestimmt | |
Andrea Nahles | SPD | 199 - Ahrweiler | Dafür gestimmt | |
Alexander S. Neu | DIE LINKE | 97 - Rhein-Sieg-Kreis I | Dafür gestimmt | |
Andreas Nick | CDU/CSU | 205 - Montabaur | Dafür gestimmt | |
Dietmar Nietan | SPD | 90 - Düren | Dafür gestimmt | |
Ulli Nissen | SPD | 183 - Frankfurt am Main II | Dafür gestimmt | |
Michaela Noll | CDU/CSU | 104 - Mettmann I | Dafür gestimmt | |
Thomas Nord | DIE LINKE | 63 - Frankfurt (Oder) - Oder-Spree | Dafür gestimmt | |
Omid Nouripour | DIE GRÜNEN | 183 - Frankfurt am Main II | Dafür gestimmt | |
Helmut Nowak | CDU/CSU | 101 - Leverkusen - Köln IV | Dafür gestimmt | |
Georg Nüßlein | CDU/CSU | 255 - Neu-Ulm | Dafür gestimmt | |
Julia Obermeier | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Wilfried Oellers | CDU/CSU | 89 - Heinsberg | Dafür gestimmt | |
Thomas Oppermann | SPD | 53 - Göttingen | Dafür gestimmt | |
Florian Oßner | CDU/CSU | 228 - Landshut | Dafür gestimmt | |
Friedrich Ostendorff | DIE GRÜNEN | 127 - Coesfeld - Steinfurt II | Dafür gestimmt | |
Tim Ostermann | CDU/CSU | 133 - Herford - Minden-Lübbecke II | Dafür gestimmt | |
Henning Otte | CDU/CSU | 44 - Celle - Uelzen | Dafür gestimmt | |
Cem Özdemir | DIE GRÜNEN | 258 - Stuttgart I | Dafür gestimmt | |
Mahmut Özdemir | SPD | 116 - Duisburg II | Dafür gestimmt | |
Aydan Özoğuz | SPD | 22 - Hamburg-Wandsbek | Dafür gestimmt | |
Ingrid Pahlmann | CDU/CSU | 45 - Gifhorn - Peine | Dafür gestimmt | |
Sylvia Pantel | CDU/CSU | 107 - Düsseldorf II | Dafür gestimmt | |
Markus Paschke | SPD | 25 - Unterems | Dafür gestimmt | |
Martin Patzelt | CDU/CSU | 63 - Frankfurt (Oder) - Oder-Spree | Dafür gestimmt |
Der Regierungsentwurf zur "Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung" wurde von den Koalitionsfraktionen im Lauf der Debatte entscheidend verändert. So wurde der Grundsatz "Nein heißt Nein" erst im Verlaufe des Gesetzgebungsprozesses in dem jetzt beschlossenen Entwurf verankert. Die Abwesenheit dieses Grundsatzes war unter anderem von zahlreichen Abgeordneten aus allen Fraktionen sowie in der Stellungnahme des Bundesrates kritisiert worden.
Außerdem wurde "Grapschen" als eigenständiger Straftatbestand in das Sexualstrafrecht aufgenommen.
Die Gesetzesreform erfüllt nun die seit 2011 überfälligen Vorgaben des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention).
Die Oppositionsfraktionen begrüßen die Verankerung des Grundsatzes "Nein heißt Nein" im Strafgesetzbuch. Sie lehnen jedoch einen weiteren Passus aus dem Regierungsentwurf ab. Nach dem Willen der Koalition können künftig Übergriffe, die aus einer Gruppe heraus begangen werden, für alle Beteiligten strafbar werden, selbst wenn eine Zurechnung konkreter Taten auf einzelne Personen nicht möglich ist. Linke und Grüne kritisieren, dass durch eine solche kollektive Bestrafung das Schuldrechtsprinzip im Strafrecht außer Kraft gesetzt würde. Ihre eigenen Anträge zur Verschärfung des Sexualstrafrechts, in denen keine kollektive Bestrafung vorgesehen ist, wurde mit den Stimmen von Union und SPD abgelehnt.
Im Zusammenhang mit der jetzt beschlossenen Reform des Sexualstrafrechts wird von einigen Juristen angemerkt, dass der Schutz vor Übergriffen trotz des Grundsatzes "Nein heißt Nein" nicht automatisch verbessert werde. Denn ungeachtet der Gesetzesänderung gilt die Unschuldsvermutung, d.h.: Dem mutmaßlichen Täter oder der mutmaßlichen Täterin muss nachgewiesen werden, dass er/sie tatsächlich gegen den Willen des Opfers gehandelt hat.
Mit den Stimmen von Union und SPD beschloss der Bundestag außerdem, dass die Reform des Sexualstrafrechts auch im Aufenthaltsrecht greift. Ein Verstoß gegen "Nein heißt Nein" soll Auswirkungen auf eine mögliche Abschiebung haben können.
Weiterführende Informationen:
- Neues Sexualstrafrecht: Nein heißt Nein. Und was bedeutet das jetzt?- SPON (abger. am 07.07-2016)
- Die heikelsten Punkte der "Nein heißt Nein"-Reform - Constanze von Bullion, sueddeutsche.de (abger. ab 07.07.2016)