Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Johannes Steiniger | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Kersten Steinke | DIE LINKE | 191 - Kyffhäuserkreis - Sömmerda - Weimarer Land I | Dafür gestimmt | |
Frank-Walter Steinmeier | SPD | 60 - Brandenburg an der Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I | Dafür gestimmt | |
Dieter Stier | CDU/CSU | 73 - Burgenland - Saalekreis | Dafür gestimmt | |
Rita Stockhofe | CDU/CSU | 122 - Recklinghausen II | Dafür gestimmt | |
Gero Storjohann | CDU/CSU | 8 - Segeberg - Stormarn-Mitte | Dafür gestimmt | |
Stephan Stracke | CDU/CSU | 257 - Ostallgäu | Dafür gestimmt | |
Christoph Strässer | SPD | 129 - Münster | Dafür gestimmt | |
Max Straubinger | CDU/CSU | 230 - Rottal-Inn | Dafür gestimmt | |
Matthäus Strebl | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Wolfgang Strengmann-Kuhn | DIE GRÜNEN | 185 - Offenbach | Dafür gestimmt | |
Karin Strenz | CDU/CSU | 13 - Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I | Dafür gestimmt | |
Thomas Stritzl | CDU/CSU | 5 - Kiel | Dafür gestimmt | |
Hans-Christian Ströbele | DIE GRÜNEN | 83 - Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost | Dafür gestimmt | |
Lena Strothmann | CDU/CSU | 132 - Bielefeld - Gütersloh II | Dafür gestimmt | |
Michael Stübgen | CDU/CSU | 65 - Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II | Dafür gestimmt | |
Sabine Sütterlin-Waack | CDU/CSU | 1 - Flensburg - Schleswig | Dafür gestimmt | |
Kerstin Tack | SPD | 41 - Stadt Hannover I | Dafür gestimmt | |
Kirsten Tackmann | DIE LINKE | 56 - Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I | Dafür gestimmt | |
Azize Tank | DIE LINKE | 81 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg | Nicht beteiligt | |
Peter Tauber | CDU/CSU | 175 - Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten | Dafür gestimmt | |
Claudia Tausend | SPD | 219 - München-Ost | Dafür gestimmt | |
Frank Tempel | DIE LINKE | 195 - Greiz - Altenburger Land | Dafür gestimmt | |
Harald Terpe | DIE GRÜNEN | 14 - Rostock - Landkreis Rostock II | Dafür gestimmt | |
Michael Thews | SPD | 145 - Hamm - Unna II | Dafür gestimmt |
Der Regierungsentwurf zur "Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung" wurde von den Koalitionsfraktionen im Lauf der Debatte entscheidend verändert. So wurde der Grundsatz "Nein heißt Nein" erst im Verlaufe des Gesetzgebungsprozesses in dem jetzt beschlossenen Entwurf verankert. Die Abwesenheit dieses Grundsatzes war unter anderem von zahlreichen Abgeordneten aus allen Fraktionen sowie in der Stellungnahme des Bundesrates kritisiert worden.
Außerdem wurde "Grapschen" als eigenständiger Straftatbestand in das Sexualstrafrecht aufgenommen.
Die Gesetzesreform erfüllt nun die seit 2011 überfälligen Vorgaben des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention).
Die Oppositionsfraktionen begrüßen die Verankerung des Grundsatzes "Nein heißt Nein" im Strafgesetzbuch. Sie lehnen jedoch einen weiteren Passus aus dem Regierungsentwurf ab. Nach dem Willen der Koalition können künftig Übergriffe, die aus einer Gruppe heraus begangen werden, für alle Beteiligten strafbar werden, selbst wenn eine Zurechnung konkreter Taten auf einzelne Personen nicht möglich ist. Linke und Grüne kritisieren, dass durch eine solche kollektive Bestrafung das Schuldrechtsprinzip im Strafrecht außer Kraft gesetzt würde. Ihre eigenen Anträge zur Verschärfung des Sexualstrafrechts, in denen keine kollektive Bestrafung vorgesehen ist, wurde mit den Stimmen von Union und SPD abgelehnt.
Im Zusammenhang mit der jetzt beschlossenen Reform des Sexualstrafrechts wird von einigen Juristen angemerkt, dass der Schutz vor Übergriffen trotz des Grundsatzes "Nein heißt Nein" nicht automatisch verbessert werde. Denn ungeachtet der Gesetzesänderung gilt die Unschuldsvermutung, d.h.: Dem mutmaßlichen Täter oder der mutmaßlichen Täterin muss nachgewiesen werden, dass er/sie tatsächlich gegen den Willen des Opfers gehandelt hat.
Mit den Stimmen von Union und SPD beschloss der Bundestag außerdem, dass die Reform des Sexualstrafrechts auch im Aufenthaltsrecht greift. Ein Verstoß gegen "Nein heißt Nein" soll Auswirkungen auf eine mögliche Abschiebung haben können.
Weiterführende Informationen:
- Neues Sexualstrafrecht: Nein heißt Nein. Und was bedeutet das jetzt?- SPON (abger. am 07.07-2016)
- Die heikelsten Punkte der "Nein heißt Nein"-Reform - Constanze von Bullion, sueddeutsche.de (abger. ab 07.07.2016)