Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Tankred Schipanski | CDU/CSU | 192 - Gotha - Ilm-Kreis | Dafür gestimmt | |
Michael Schlecht | DIE LINKE | 275 - Mannheim | Nicht beteiligt | |
Dorothee Schlegel | SPD | 276 - Odenwald - Tauber | Dagegen gestimmt | |
Dagmar Schmidt | SPD | 172 - Lahn-Dill | Dagegen gestimmt | |
Ulla Schmidt | SPD | 87 - Aachen I | Dagegen gestimmt | |
Matthias Schmidt | SPD | 84 - Berlin-Treptow-Köpenick | Dagegen gestimmt | |
Gabriele Schmidt | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Frithjof Schmidt | DIE GRÜNEN | 140 - Bochum I | Nicht beteiligt | |
Christian Schmidt | CDU/CSU | 243 - Fürth | Dafür gestimmt | |
Carsten Schneider | SPD | 193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II | Dafür gestimmt | |
Patrick Schnieder | CDU/CSU | 203 - Bitburg | Dafür gestimmt | |
Elfi Scho-Antwerpes | SPD | 94 - Köln II | Dagegen gestimmt | |
Nadine Schön | CDU/CSU | 298 - St. Wendel | Nicht beteiligt | |
Kristina Schröder | CDU/CSU | 179 - Wiesbaden | Nicht beteiligt | |
Ole Schröder | CDU/CSU | 7 - Pinneberg | Nicht beteiligt | |
Ursula Schulte | SPD | 126 - Borken II | Dagegen gestimmt | |
Bernhard Schulte-Drüggelte | CDU/CSU | 146 - Soest | Dafür gestimmt | |
Swen Schulz | SPD | 78 - Berlin-Spandau-Charlottenburg Nord | Dafür gestimmt | |
Kordula Schulz-Asche | DIE GRÜNEN | 181 - Main-Taunus | Dagegen gestimmt | |
Klaus-Peter Schulze | CDU/CSU | 64 - Cottbus - Spree-Neiße | Dafür gestimmt | |
Uwe Schummer | CDU/CSU | 111 - Viersen | Dagegen gestimmt | |
Ewald Schurer | SPD | 214 - Erding - Ebersberg | Dagegen gestimmt | |
Armin Schuster | CDU/CSU | 282 - Lörrach - Müllheim | Dafür gestimmt | |
Frank Schwabe | SPD | 121 - Recklinghausen I | Dafür gestimmt | |
Stefan Schwartze | SPD | 133 - Herford - Minden-Lübbecke II | Dafür gestimmt |
Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzesentwurf zu Änderung von arzneimittelrechtlichen Vorschriften wurde gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Die Abstimmung war von den Fraktionen freigegeben worden, d.h. es gab keine "Fraktionsdisziplin".
Beschlossen wurden unter anderem folgende Regelungen:
- Die "gruppennützige Forschung" an einem Patienten (zum Beispiel Demenzkranken) soll erlaubt werden. Dies geschieht nur unter der Voraussetzung, dass diese Person ihre Genehmigung im Vollbesitz der geistigen Kräfte und nach ausreichender ärztlicher Aufklärung ausgedrückt hat.
- Von nun an müssen klinische Studien beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte registriert werden. Diese Studien dürfen weiterhin nur mit Zustimmung der Ethik-Kommission des Bundeslandes durchgeführt werden.
- Rezeptpflichtige Medikamente dürfen nur abgeben werden, wenn sie direkt nach einem Kontakt zwischen Patient und Arzt verschrieben werden.
Umstritten ist die Regelung zu gruppennützigen Forschung an Patienten. Abgeordnete der Grünen, SPD, Linke und auch der CDU äußerten ethische und rechtliche Bedenken. So reicht nach dem jetzt beschlossenen Gesetz eine vor Jahren erstellte Bereitschaftserklärung aus, um Untersuchungen an einem Patienten zu erlauben, selbst wenn die Untersuchung nicht zu dessen eigenem Vorteil ist. Eine selbständige Widerrufung dieser Erklärung kann durch den Zustand des Patienten ggf. nicht mehr kommuniziert werden.
Weiterführende Links/Quellen:
WDR: Appell gegen Experimente an Demenzkranken ohne Erfolg
(Stand: 15.11.16, 14:31)
Hüppe fürchtet Dammbruch in der Demenzforschung/Interview mit der Zeitung "Das Parlament"
(Stand: 15.11.16 14:41)