Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Michael Roth | SPD | 169 - Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg | Dafür gestimmt | |
Norbert Röttgen | CDU/CSU | 98 - Rhein-Sieg-Kreis II | Dafür gestimmt | |
Erwin Rüddel | CDU/CSU | 198 - Neuwied | Dafür gestimmt | |
Corinna Rüffer | DIE GRÜNEN | 204 - Trier | Dagegen gestimmt | |
Albert Rupprecht | CDU/CSU | 235 - Weiden | Dafür gestimmt | |
Susann Rüthrich | SPD | 155 - Meißen | Enthalten | |
Bernd Rützel | SPD | 249 - Main-Spessart | Dafür gestimmt | |
Sarah Ryglewski | SPD | Dagegen gestimmt | ||
Johann Saathoff | SPD | 24 - Aurich - Emden | Dafür gestimmt | |
Manuel Sarrazin | DIE GRÜNEN | 23 - Hamburg-Bergedorf - Harburg | Nicht beteiligt | |
Annette Sawade | SPD | 268 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe | Dagegen gestimmt | |
Hans Joachim Schabedoth | SPD | 176 - Hochtaunus | Dagegen gestimmt | |
Axel Schäfer | SPD | 140 - Bochum I | Dafür gestimmt | |
Anita Schäfer | CDU/CSU | 211 - Pirmasens | Dafür gestimmt | |
Elisabeth Scharfenberg | DIE GRÜNEN | 239 - Hof | Dagegen gestimmt | |
Wolfgang Schäuble | CDU/CSU | 284 - Offenburg | Dafür gestimmt | |
Ulle Schauws | DIE GRÜNEN | 114 - Krefeld II - Wesel II | Nicht beteiligt | |
Nina Scheer | SPD | 10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd | Dafür gestimmt | |
Andreas Scheuer | CDU/CSU | 229 - Passau | Dafür gestimmt | |
Gerhard Schick | DIE GRÜNEN | 275 - Mannheim | Dagegen gestimmt | |
Marianne Schieder | SPD | 234 - Schwandorf | Dagegen gestimmt | |
Udo Schiefner | SPD | 111 - Viersen | Dagegen gestimmt | |
Karl Schiewerling | CDU/CSU | 127 - Coesfeld - Steinfurt II | Dafür gestimmt | |
Jana Schimke | CDU/CSU | 62 - Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I | Dafür gestimmt | |
Norbert Schindler | CDU/CSU | 209 - Neustadt - Speyer | Dafür gestimmt |
Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzesentwurf zu Änderung von arzneimittelrechtlichen Vorschriften wurde gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Die Abstimmung war von den Fraktionen freigegeben worden, d.h. es gab keine "Fraktionsdisziplin".
Beschlossen wurden unter anderem folgende Regelungen:
- Die "gruppennützige Forschung" an einem Patienten (zum Beispiel Demenzkranken) soll erlaubt werden. Dies geschieht nur unter der Voraussetzung, dass diese Person ihre Genehmigung im Vollbesitz der geistigen Kräfte und nach ausreichender ärztlicher Aufklärung ausgedrückt hat.
- Von nun an müssen klinische Studien beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte registriert werden. Diese Studien dürfen weiterhin nur mit Zustimmung der Ethik-Kommission des Bundeslandes durchgeführt werden.
- Rezeptpflichtige Medikamente dürfen nur abgeben werden, wenn sie direkt nach einem Kontakt zwischen Patient und Arzt verschrieben werden.
Umstritten ist die Regelung zu gruppennützigen Forschung an Patienten. Abgeordnete der Grünen, SPD, Linke und auch der CDU äußerten ethische und rechtliche Bedenken. So reicht nach dem jetzt beschlossenen Gesetz eine vor Jahren erstellte Bereitschaftserklärung aus, um Untersuchungen an einem Patienten zu erlauben, selbst wenn die Untersuchung nicht zu dessen eigenem Vorteil ist. Eine selbständige Widerrufung dieser Erklärung kann durch den Zustand des Patienten ggf. nicht mehr kommuniziert werden.
Weiterführende Links/Quellen:
WDR: Appell gegen Experimente an Demenzkranken ohne Erfolg
(Stand: 15.11.16, 14:31)
Hüppe fürchtet Dammbruch in der Demenzforschung/Interview mit der Zeitung "Das Parlament"
(Stand: 15.11.16 14:41)