Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Volker Kauder | CDU/CSU | 285 - Rottweil - Tuttlingen | Dafür gestimmt | |
Stefan Kaufmann | CDU/CSU | 258 - Stuttgart I | Dafür gestimmt | |
Uwe Kekeritz | DIE GRÜNEN | 243 - Fürth | Dagegen gestimmt | |
Ulrich Kelber | SPD | 96 - Bonn | Dafür gestimmt | |
Ronja Kemmer | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Marina Kermer | SPD | 66 - Altmark | Dafür gestimmt | |
Katja Keul | DIE GRÜNEN | 40 - Nienburg II - Schaumburg | Dagegen gestimmt | |
Roderich Kiesewetter | CDU/CSU | 270 - Aalen - Heidenheim | Dafür gestimmt | |
Sven-Christian Kindler | DIE GRÜNEN | 42 - Stadt Hannover II | Dagegen gestimmt | |
Georg Kippels | CDU/CSU | 91 - Rhein-Erft-Kreis I | Dafür gestimmt | |
Katja Kipping | DIE LINKE | 159 - Dresden I | Nicht beteiligt | |
Cansel Kiziltepe | SPD | 83 - Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost | Dafür gestimmt | |
Arno Klare | SPD | 118 - Mülheim - Essen I | Dagegen gestimmt | |
Volkmar Klein | CDU/CSU | 148 - Siegen-Wittgenstein | Dafür gestimmt | |
Maria Klein-Schmeink | DIE GRÜNEN | 129 - Münster | Dagegen gestimmt | |
Jürgen Klimke | CDU/CSU | 22 - Hamburg-Wandsbek | Dafür gestimmt | |
Lars Klingbeil | SPD | 35 - Rotenburg I - Heidekreis | Dagegen gestimmt | |
Axel Knoerig | CDU/CSU | 33 - Diepholz - Nienburg I | Dafür gestimmt | |
Tom Koenigs | DIE GRÜNEN | 173 - Gießen | Dagegen gestimmt | |
Jens Koeppen | CDU/CSU | 57 - Uckermark - Barnim I | Enthalten | |
Bärbel Kofler | SPD | 225 - Traunstein | Dafür gestimmt | |
Daniela Kolbe | SPD | 152 - Leipzig I | Dagegen gestimmt | |
Birgit Kömpel | SPD | 174 - Fulda | Dagegen gestimmt | |
Markus Koob | CDU/CSU | 176 - Hochtaunus | Dafür gestimmt | |
Carsten Körber | CDU/CSU | 165 - Zwickau | Dafür gestimmt |
Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzesentwurf zu Änderung von arzneimittelrechtlichen Vorschriften wurde gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Die Abstimmung war von den Fraktionen freigegeben worden, d.h. es gab keine "Fraktionsdisziplin".
Beschlossen wurden unter anderem folgende Regelungen:
- Die "gruppennützige Forschung" an einem Patienten (zum Beispiel Demenzkranken) soll erlaubt werden. Dies geschieht nur unter der Voraussetzung, dass diese Person ihre Genehmigung im Vollbesitz der geistigen Kräfte und nach ausreichender ärztlicher Aufklärung ausgedrückt hat.
- Von nun an müssen klinische Studien beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte registriert werden. Diese Studien dürfen weiterhin nur mit Zustimmung der Ethik-Kommission des Bundeslandes durchgeführt werden.
- Rezeptpflichtige Medikamente dürfen nur abgeben werden, wenn sie direkt nach einem Kontakt zwischen Patient und Arzt verschrieben werden.
Umstritten ist die Regelung zu gruppennützigen Forschung an Patienten. Abgeordnete der Grünen, SPD, Linke und auch der CDU äußerten ethische und rechtliche Bedenken. So reicht nach dem jetzt beschlossenen Gesetz eine vor Jahren erstellte Bereitschaftserklärung aus, um Untersuchungen an einem Patienten zu erlauben, selbst wenn die Untersuchung nicht zu dessen eigenem Vorteil ist. Eine selbständige Widerrufung dieser Erklärung kann durch den Zustand des Patienten ggf. nicht mehr kommuniziert werden.
Weiterführende Links/Quellen:
WDR: Appell gegen Experimente an Demenzkranken ohne Erfolg
(Stand: 15.11.16, 14:31)
Hüppe fürchtet Dammbruch in der Demenzforschung/Interview mit der Zeitung "Das Parlament"
(Stand: 15.11.16 14:41)