Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Jan Korte | DIE LINKE | 71 - Anhalt | Nicht beteiligt | |
Hartmut Koschyk | CDU/CSU | 237 - Bayreuth | Dafür gestimmt | |
Sylvia Kotting-Uhl | DIE GRÜNEN | 271 - Karlsruhe-Stadt | Dagegen gestimmt | |
Kordula Kovac | CDU/CSU | Dagegen gestimmt | ||
Anette Kramme | SPD | 237 - Bayreuth | Dafür gestimmt | |
Jutta Krellmann | DIE LINKE | 46 - Hameln-Pyrmont - Holzminden | Dagegen gestimmt | |
Michael Kretschmer | CDU/CSU | 157 - Görlitz | Dafür gestimmt | |
Gunther Krichbaum | CDU/CSU | 279 - Pforzheim | Nicht beteiligt | |
Günter Krings | CDU/CSU | 109 - Mönchengladbach | Dafür gestimmt | |
Oliver Krischer | DIE GRÜNEN | 90 - Düren | Dagegen gestimmt | |
Hans-Ulrich Krüger | SPD | 113 - Wesel I | Dagegen gestimmt | |
Rüdiger Kruse | CDU/CSU | 20 - Hamburg-Eimsbüttel | Dafür gestimmt | |
Bettina Kudla | CDU/CSU | 152 - Leipzig I | Dafür gestimmt | |
Stephan Kühn | DIE GRÜNEN | 160 - Dresden II - Bautzen II | Nicht beteiligt | |
Christian Kühn | DIE GRÜNEN | 290 - Tübingen | Dagegen gestimmt | |
Helga Kühn-Mengel | SPD | 92 - Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II | Dafür gestimmt | |
Roy Kühne | CDU/CSU | 52 - Goslar - Northeim - Osterode | Dafür gestimmt | |
Renate Künast | DIE GRÜNEN | 81 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg | Dagegen gestimmt | |
Katrin Kunert | DIE LINKE | 66 - Altmark | Enthalten | |
Markus Kurth | DIE GRÜNEN | 142 - Dortmund I | Nicht beteiligt | |
Günter Lach | CDU/CSU | 51 - Helmstedt - Wolfsburg | Dafür gestimmt | |
Uwe Lagosky | CDU/CSU | 49 - Salzgitter - Wolfenbüttel | Dafür gestimmt | |
Christine Lambrecht | SPD | 188 - Bergstraße | Dafür gestimmt | |
Karl A. Lamers | CDU/CSU | 274 - Heidelberg | Dafür gestimmt | |
Andreas Lämmel | CDU/CSU | 159 - Dresden I | Dafür gestimmt |
Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzesentwurf zu Änderung von arzneimittelrechtlichen Vorschriften wurde gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Die Abstimmung war von den Fraktionen freigegeben worden, d.h. es gab keine "Fraktionsdisziplin".
Beschlossen wurden unter anderem folgende Regelungen:
- Die "gruppennützige Forschung" an einem Patienten (zum Beispiel Demenzkranken) soll erlaubt werden. Dies geschieht nur unter der Voraussetzung, dass diese Person ihre Genehmigung im Vollbesitz der geistigen Kräfte und nach ausreichender ärztlicher Aufklärung ausgedrückt hat.
- Von nun an müssen klinische Studien beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte registriert werden. Diese Studien dürfen weiterhin nur mit Zustimmung der Ethik-Kommission des Bundeslandes durchgeführt werden.
- Rezeptpflichtige Medikamente dürfen nur abgeben werden, wenn sie direkt nach einem Kontakt zwischen Patient und Arzt verschrieben werden.
Umstritten ist die Regelung zu gruppennützigen Forschung an Patienten. Abgeordnete der Grünen, SPD, Linke und auch der CDU äußerten ethische und rechtliche Bedenken. So reicht nach dem jetzt beschlossenen Gesetz eine vor Jahren erstellte Bereitschaftserklärung aus, um Untersuchungen an einem Patienten zu erlauben, selbst wenn die Untersuchung nicht zu dessen eigenem Vorteil ist. Eine selbständige Widerrufung dieser Erklärung kann durch den Zustand des Patienten ggf. nicht mehr kommuniziert werden.
Weiterführende Links/Quellen:
WDR: Appell gegen Experimente an Demenzkranken ohne Erfolg
(Stand: 15.11.16, 14:31)
Hüppe fürchtet Dammbruch in der Demenzforschung/Interview mit der Zeitung "Das Parlament"
(Stand: 15.11.16 14:41)