Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Alexander Funk | CDU/CSU | 299 - Homburg | Dagegen gestimmt | |
Sigmar Gabriel | SPD | 49 - Salzgitter - Wolfenbüttel | Nicht beteiligt | |
Ingo Gädechens | CDU/CSU | 9 - Ostholstein - Stormarn-Nord | Dagegen gestimmt | |
Thomas Gambke | DIE GRÜNEN | 228 - Landshut | Nicht beteiligt | |
Matthias Gastel | DIE GRÜNEN | 262 - Nürtingen | Dafür gestimmt | |
Thomas Gebhart | CDU/CSU | 212 - Südpfalz | Nicht beteiligt | |
Wolfgang Gehrcke-Reymann | DIE LINKE | 183 - Frankfurt am Main II | Dafür gestimmt | |
Kai Gehring | DIE GRÜNEN | 120 - Essen III | Dafür gestimmt | |
Michael Gerdes | SPD | 125 - Bottrop - Recklinghausen III | Enthalten | |
Alois Gerig | CDU/CSU | 276 - Odenwald - Tauber | Dagegen gestimmt | |
Martin Gerster | SPD | 292 - Biberach | Nicht beteiligt | |
Eberhard Gienger | CDU/CSU | 266 - Neckar-Zaber | Dagegen gestimmt | |
Cemile Giousouf | CDU/CSU | 138 - Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I | Dagegen gestimmt | |
Iris Gleicke | SPD | 197 - Suhl - Schmalkalden-Meiningen - Hildburghausen | Dagegen gestimmt | |
Angelika Glöckner | SPD | 211 - Pirmasens | Dagegen gestimmt | |
Nicole Gohlke | DIE LINKE | 220 - München-Süd | Nicht beteiligt | |
Josef Göppel | CDU/CSU | 241 - Ansbach | Dagegen gestimmt | |
Katrin Göring-Eckardt | DIE GRÜNEN | 192 - Gotha - Ilm-Kreis | Dafür gestimmt | |
Ulrike Gottschalck | SPD | 168 - Kassel | Dagegen gestimmt | |
Philipp Graf von und zu Lerchenfeld | CDU/CSU | 233 - Regensburg | Nicht beteiligt | |
Kerstin Griese | SPD | 105 - Mettmann II | Dagegen gestimmt | |
Ursula Groden-Kranich | CDU/CSU | 206 - Mainz | Dagegen gestimmt | |
Hermann Gröhe | CDU/CSU | 108 - Neuss I | Nicht beteiligt | |
Klaus-Dieter Gröhler | CDU/CSU | 80 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf | Dagegen gestimmt | |
Gabriele Groneberg | SPD | 32 - Cloppenburg - Vechta | Dagegen gestimmt |
Mit ihrem Antrag fordern die Linken die Rückabwicklung eines Kaufvertrags der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) mit der Dragonerhöfe GmbH aus Wien, da dieser bereits 2015 vom Finanzausschuss des Bundesrates abgelehnt worden war.
Bei dem Grundstück handelt es sich um eine Fläche von ca. 4,7 Hektar in Berlin-Kreuzberg, auf der sich momentan Gewerbe und Einzelhandel befinden.
Die 2015 entstandene Pattsituation bestehe noch immer. Eine Lösung würde das Angebot zum Kauf an das Land Berlin darstellen, so der Antrag. Dieses hatte bereits Interesse an dem Grundstück bekundet. Eine solche Abwicklung bringe neue Möglichkeiten für den Bau bezahlbarer Wohnungen hervor. Andere Lösungswege, wie die Verpflichtung des Käufers zum Bau von Sozialwohnungen, hätten einen enormen Anstieg der Kauf- bzw. Mietpreise zur Folge. Den Plan der BImA zum Verkauf an den Höchstbietenden sehen die Linken als Beitrag zur Spekulation mit Immobilien und kontraproduktiv in der sozialen Stadtentwicklung.
Als Grund zur Ablehnung nannte die CDU die mangelnde Wirtschaftlichkeit eines Verkaufs an die Stadt Berlin; man brauche genügend Einnahmen für den Staatshaushalt um andere Projekte, wie auch den sozialen Wohnungsbau, effektiv finanzieren zu können. Auch merkte die CDU an, die Notwendigkeit von bezahlbarem Wohnraum sei zum Teil auf den Verkauf tausender landeseigener Wohnungen in Berlin unter einer rot-roten Regierung zurückzuführen. Es gebe außerdem andere Orte in Berlin, an denen sinnvoll neuer Wohnraum geschaffen werden könnte; die regierenden Parteien hätten dies jedoch im Koalitionsvertrag abgelehnt.
Die SPD betonte, es sei schlichtweg der Sinn der BImA, zu verkaufende bundeseigene Grundstücke an den Höchstbietenden abzugeben. Dies sei auch rechtlich verankert; es gebe keinen Gesetzentwurf der Linken, um diese Regelung zu ändern. Somit sei der Antrag zwecklos.
Anmerkung der Redaktion: Aus der offiziellen Aufzeichnung des Bundestags geht hervor, dass im Zusammenhang mit dem Linken-Antrag eine klare Mehrheit mit Ja gestimmt hat. Formal ist dies korrekt: Denn die Abgeordneten haben in der Plenarsitzung nicht über den Originalantrag der Linksfraktion ("Dragoner-Areal dem Land Berlin zum Kauf anbieten") abgestimmt, sondern über eine Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses. Da Union und SPD im Ausschuss eine Mehrheit haben, lautete ihre Empfehlung an das Plenum den Antrag abzulehnen. Deswegen bedeutet eine Ja-Stimme auf der Bundestagsseite ein Ja zur Ablehnung des Linksfraktion-Antrags. Da so aber fälschlicherweise der Eindruck entstehen könnte, Union und SPD hätten für den Linken-Antrag gestimmt und Linke und Grüne dagegen, haben wir uns für eine klarere Darstellung entschieden und den Originalentwurf der Linken zur Grundlage genommen. Das bedeutet: Eine "Ja"-Stimme auf dieser Seite ist ein "Ja" zum Linksfraktion-Antrag.