Antrag auf Verkauf des Dragoner-Areals

Den Antrag der Linksfraktion zum Verkauf des Dragoner-Areals an das Land Berlin wurde mit den Stimmen der SPD und CDU/CSU abgelehnt.

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Dafür gestimmt
100
Dagegen gestimmt
424
Enthalten
2
Nicht beteiligt
104
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.
Symbolfoto Berlin

Mit ihrem Antrag fordern die Linken die Rückabwicklung eines Kaufvertrags der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) mit der Dragonerhöfe GmbH aus Wien, da dieser bereits 2015 vom Finanzausschuss des Bundesrates abgelehnt worden war.

Bei dem Grundstück handelt es sich um eine Fläche von ca. 4,7 Hektar in Berlin-Kreuzberg, auf der sich momentan Gewerbe und Einzelhandel befinden.

Die 2015 entstandene Pattsituation bestehe noch immer. Eine Lösung würde das Angebot zum Kauf an das Land Berlin darstellen, so der Antrag. Dieses hatte bereits Interesse an dem Grundstück bekundet. Eine solche Abwicklung bringe neue Möglichkeiten für den Bau bezahlbarer Wohnungen hervor. Andere Lösungswege, wie die Verpflichtung des Käufers zum Bau von Sozialwohnungen, hätten einen enormen Anstieg der Kauf- bzw. Mietpreise zur Folge. Den Plan der BImA zum Verkauf an den Höchstbietenden sehen die Linken als Beitrag zur Spekulation mit Immobilien und kontraproduktiv in der sozialen Stadtentwicklung.

Als Grund zur Ablehnung nannte die CDU die mangelnde Wirtschaftlichkeit eines Verkaufs an die Stadt Berlin; man brauche genügend Einnahmen für den Staatshaushalt um andere Projekte, wie auch den sozialen Wohnungsbau, effektiv finanzieren zu können. Auch merkte die CDU an, die Notwendigkeit von bezahlbarem Wohnraum sei zum Teil auf den Verkauf tausender landeseigener Wohnungen in Berlin unter einer rot-roten Regierung zurückzuführen. Es gebe außerdem andere Orte in Berlin, an denen sinnvoll neuer Wohnraum geschaffen werden könnte; die regierenden Parteien hätten dies jedoch im Koalitionsvertrag abgelehnt.

Die SPD betonte, es sei schlichtweg der Sinn der BImA, zu verkaufende bundeseigene Grundstücke an den Höchstbietenden abzugeben. Dies sei auch rechtlich verankert; es gebe keinen Gesetzentwurf der Linken, um diese Regelung zu ändern. Somit sei der Antrag zwecklos.

Anmerkung der Redaktion: Aus der offiziellen Aufzeichnung des Bundestags geht hervor, dass im Zusammenhang mit dem Linken-Antrag eine klare Mehrheit mit Ja gestimmt hat. Formal ist dies korrekt: Denn die Abgeordneten haben in der Plenarsitzung nicht über den Originalantrag der Linksfraktion ("Dragoner-Areal dem Land Berlin zum Kauf anbieten") abgestimmt, sondern über eine Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses. Da Union und SPD im Ausschuss eine Mehrheit haben, lautete ihre Empfehlung an das Plenum den Antrag abzulehnen. Deswegen bedeutet eine Ja-Stimme auf der Bundestagsseite ein Ja zur Ablehnung des Linksfraktion-Antrags. Da so aber fälschlicherweise der Eindruck entstehen könnte, Union und SPD hätten für den Linken-Antrag gestimmt und Linke und Grüne dagegen, haben wir uns für eine klarere Darstellung entschieden und den Originalentwurf der Linken zur Grundlage genommen. Das bedeutet: Eine "Ja"-Stimme auf dieser Seite ist ein "Ja" zum Linksfraktion-Antrag.