Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Hermann Ott | DIE GRÜNEN | 103 - Wuppertal I | Enthalten | |
Henning Otte | CDU/CSU | 45 - Celle - Uelzen | Dafür gestimmt | |
Hans-Joachim Otto | FDP | 182 - Frankfurt am Main I | Nicht beteiligt | |
Aydan Özoğuz | SPD | 23 - Hamburg Wandsbek | Nicht beteiligt | |
Petra Pau | DIE LINKE | 86 - Berlin-Marzahn - Hellersdorf | Nicht beteiligt | |
Michael Paul | CDU/CSU | 95 - Köln II | Dafür gestimmt | |
Heinz Paula | SPD | 252 - Augsburg-Stadt | Dafür gestimmt | |
Lisa Paus | DIE GRÜNEN | 81 - Berlin-Charlottenburg - Wilmersdorf | Dagegen gestimmt | |
Rita Pawelski | CDU/CSU | 42 - Stadt Hannover I | Dafür gestimmt | |
Jens Petermann | DIE LINKE | 197 - Suhl - Schmalkalden-Meiningen - Hildburghausen | Nicht beteiligt | |
Ulrich Petzold | CDU/CSU | 71 - Dessau - Wittenberg | Dafür gestimmt | |
Joachim Pfeiffer | CDU/CSU | 264 - Waiblingen | Dafür gestimmt | |
Sibylle Pfeiffer | CDU/CSU | 173 - Lahn-Dill | Dafür gestimmt | |
Johannes Pflug | SPD | 117 - Duisburg II | Dafür gestimmt | |
Beatrix Philipp | CDU/CSU | 108 - Düsseldorf II | Dafür gestimmt | |
Cornelia Pieper | FDP | 73 - Halle | Dafür gestimmt | |
Gisela Piltz | FDP | 107 - Düsseldorf I | Dafür gestimmt | |
Richard Pitterle | DIE LINKE | 260 - Böblingen | Dagegen gestimmt | |
Yvonne Ploetz | DIE LINKE | Dagegen gestimmt | ||
Ronald Pofalla | CDU/CSU | 113 - Kleve | Dafür gestimmt | |
Christoph Poland | CDU/CSU | 18 - Neubrandenburg - Mecklenburg-Strelitz - Uecker-Randow | Dafür gestimmt | |
Ruprecht Polenz | CDU/CSU | 130 - Münster | Dafür gestimmt | |
Eckhard Pols | CDU/CSU | 38 - Lüchow-Dannenberg - Lüneburg | Nicht beteiligt | |
Joachim Poß | SPD | 124 - Gelsenkirchen | Dafür gestimmt | |
Brigitte Pothmer | DIE GRÜNEN | 49 - Hildesheim | Dafür gestimmt |
Die von der Europäischen Union geführte ATALANTA-Mission hat das Ziel, Piraterie in den Gebieten vor der Küste Somalias, einer wichtigen Handelsroute, einzudämmen.
Die Operation soll, so die Bundesregierung in Ihrem Antrag, weiterhin dazu beitragen, Geiselnahmen und Lösegelderpressungen zu verhindern, zivilen Schiffsverkehr zu sichern und das Völkerrecht durchzusetzen. Begründet wird das Mandat außerdem damit, dass die seit dem Jahr 2000 international anerkannte Übergangsregierung Somalias mit der Bekämpfung seeräuberischer Handlungen überfordert sei. Dadurch bestünde die Gefahr einer weiteren Destabilisierung der staatlichen Institutionen des Landes.
Die Bundeswehr deckt dabei folgende Aufgabenbereiche ab:
im Schutz der vom Welterernährungsprogramm sowie von der Mission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) gecharterten Schiffe, u.a. durch bewaffnete Sicherheitskräfte, im Einzelfall bewerteter Schutz ziviler Schiffe,
Überwachung der Küste Somalias,
Durchführung erforderlicher Maßnahmen zur Abschreckung, Verhütung und Beendigung von Piraterie, einschließlich des Einsatzes von Gewalt,
Aufgreifen, Festhalten und Überstellen von verdächtigen Personen sowie Beschlagnahme von Ausrüstung und Schiffen zur Überführung an die Strafverfolgung durch Deutschland, anderer EU-Mitgliedsstaaten oder Drittstaaten,
Zusammenarbeit mit Organisationen und Staaten, die sich an der Bekämpfung seeräuberischer Handlungen beteiligen,
Unterstützung der somalischen Behörden durch die Weitergabe gewonnener Informationen.
Die bisherigen Maßnahmen zur Pirateriebekämpfung haben dazu geführt, dass sich die Piratenangriffe um bis zu 1300 Seemeilen weit in den Indischen Ozean ausgedehnt haben. Daher wurde eine Ausdehnung des Einsatzgebietes der Operation Atalanta notwendig.
Für den Bundeswehreinsatz können bis zu 1.400 Soldatinnen und Soldaten ausgerüstet und eingesetzt werden. Die zusätzlichen Kosten der einjährigen Einsatzverlängerung belaufen sich auf etwa 50 Mio. Euro.
Die rechtlichen Grundlagen dieser Mission sind mehrere Abkommen und Resolutionen der Vereinten Nationen aus den Jahren 1982, 2008 und 2009 sowie Beschlüsse des Rates der Europäischen Union, die zwischen 2008 und 2010 im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik getroffen wurden. Sollten das UN-Mandat oder der EU-Beschluss nicht verlängert werden oder vorzeitig erlöschen, so gilt dies auch für das längstens bis zum 18. Dezember 2011 geltende Bundeswehrmandat.
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Weiterführende Links:
Der Antrag im Wortlaut (pdf)