Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Renate Künast | DIE GRÜNEN | 82 - Berlin-Tempelhof - Schöneberg | Dafür gestimmt | |
Katrin Kunert | DIE LINKE | 67 - Altmark | Nicht beteiligt | |
Undine Kurth | DIE GRÜNEN | 69 - Harz | Dafür gestimmt | |
Patrick Kurth | FDP | 191 - Kyffhäuserkreis-Sömmerda-Weimarer Land | Dafür gestimmt | |
Markus Kurth | DIE GRÜNEN | 143 - Dortmund I | Dafür gestimmt | |
Günter Lach | CDU/CSU | 52 - Helmstedt - Wolfsburg | Dafür gestimmt | |
Christine Lambrecht | SPD | 188 - Bergstraße | Dafür gestimmt | |
Karl A. Lamers | CDU/CSU | 274 - Heidelberg | Dafür gestimmt | |
Andreas Lämmel | CDU/CSU | 160 - Dresden I | Dafür gestimmt | |
Norbert Lammert | CDU/CSU | 141 - Bochum I | Dafür gestimmt | |
Katharina Landgraf | CDU/CSU | 155 - Leipzig-Land | Dafür gestimmt | |
Heinz Lanfermann | FDP | 61 - Brandenburg an der Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I | Dafür gestimmt | |
Ulrich Lange | CDU/CSU | 254 - Donau-Ries | Dafür gestimmt | |
Christian Lange | SPD | 269 - Backnang - Schwäbisch Gmünd | Dafür gestimmt | |
Sibylle Laurischk | FDP | 284 - Offenburg | Dafür gestimmt | |
Karl Lauterbach | SPD | 102 - Leverkusen - Köln IV | Dafür gestimmt | |
Caren Lay | DIE LINKE | 157 - Bautzen I | Dagegen gestimmt | |
Monika Lazar | DIE GRÜNEN | 154 - Leipzig II | Dagegen gestimmt | |
Max Lehmer | CDU/CSU | 214 - Erding - Ebersberg | Dafür gestimmt | |
Paul Lehrieder | CDU/CSU | 251 - Würzburg | Dafür gestimmt | |
Harald Leibrecht | FDP | 266 - Neckar-Zaber | Dafür gestimmt | |
Sabine Leidig | DIE LINKE | 187 - Odenwald | Nicht beteiligt | |
Steffen-Claudio Lemme | SPD | 191 - Kyffhäuserkreis-Sömmerda-Weimarer Land | Dafür gestimmt | |
Ralph Lenkert | DIE LINKE | 194 - Gera - Jena - Saale-Holzland-Kreis | Dagegen gestimmt | |
Michael Leutert | DIE LINKE | 163 - Chemnitz | Dagegen gestimmt |
Die von der Europäischen Union geführte ATALANTA-Mission hat das Ziel, Piraterie in den Gebieten vor der Küste Somalias, einer wichtigen Handelsroute, einzudämmen.
Die Operation soll, so die Bundesregierung in Ihrem Antrag, weiterhin dazu beitragen, Geiselnahmen und Lösegelderpressungen zu verhindern, zivilen Schiffsverkehr zu sichern und das Völkerrecht durchzusetzen. Begründet wird das Mandat außerdem damit, dass die seit dem Jahr 2000 international anerkannte Übergangsregierung Somalias mit der Bekämpfung seeräuberischer Handlungen überfordert sei. Dadurch bestünde die Gefahr einer weiteren Destabilisierung der staatlichen Institutionen des Landes.
Die Bundeswehr deckt dabei folgende Aufgabenbereiche ab:
im Schutz der vom Welterernährungsprogramm sowie von der Mission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) gecharterten Schiffe, u.a. durch bewaffnete Sicherheitskräfte, im Einzelfall bewerteter Schutz ziviler Schiffe,
Überwachung der Küste Somalias,
Durchführung erforderlicher Maßnahmen zur Abschreckung, Verhütung und Beendigung von Piraterie, einschließlich des Einsatzes von Gewalt,
Aufgreifen, Festhalten und Überstellen von verdächtigen Personen sowie Beschlagnahme von Ausrüstung und Schiffen zur Überführung an die Strafverfolgung durch Deutschland, anderer EU-Mitgliedsstaaten oder Drittstaaten,
Zusammenarbeit mit Organisationen und Staaten, die sich an der Bekämpfung seeräuberischer Handlungen beteiligen,
Unterstützung der somalischen Behörden durch die Weitergabe gewonnener Informationen.
Die bisherigen Maßnahmen zur Pirateriebekämpfung haben dazu geführt, dass sich die Piratenangriffe um bis zu 1300 Seemeilen weit in den Indischen Ozean ausgedehnt haben. Daher wurde eine Ausdehnung des Einsatzgebietes der Operation Atalanta notwendig.
Für den Bundeswehreinsatz können bis zu 1.400 Soldatinnen und Soldaten ausgerüstet und eingesetzt werden. Die zusätzlichen Kosten der einjährigen Einsatzverlängerung belaufen sich auf etwa 50 Mio. Euro.
Die rechtlichen Grundlagen dieser Mission sind mehrere Abkommen und Resolutionen der Vereinten Nationen aus den Jahren 1982, 2008 und 2009 sowie Beschlüsse des Rates der Europäischen Union, die zwischen 2008 und 2010 im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik getroffen wurden. Sollten das UN-Mandat oder der EU-Beschluss nicht verlängert werden oder vorzeitig erlöschen, so gilt dies auch für das längstens bis zum 18. Dezember 2011 geltende Bundeswehrmandat.
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Weiterführende Links:
Der Antrag im Wortlaut (pdf)