Vorratsdatenspeicherung

Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag die umstrittene Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Insgesamt 11 Abgeordnete der Koalition stimmten gegen den Gesetzentwurf. Künftig müssen Telekommunikationsfirmen sog. Verkehrsdaten von Festnetz-, Handy- und Internetkommunikation sechs Monate lang speichern.

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Dafür gestimmt
365
Dagegen gestimmt
156
Enthalten
2
Nicht beteiligt
89
Abstimmungsverhalten von insgesamt 612 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Bernd SchmidbauerBernd SchmidbauerCDU/CSU278 - Rhein-Neckar Nicht beteiligt
Portrait von Renate SchmidtRenate SchmidtSPD243 - Erlangen Nicht beteiligt
Portrait von Christian SchmidtChristian SchmidtCDU/CSU244 - Fürth Nicht beteiligt
Portrait von Andreas SchmidtAndreas SchmidtCDU/CSU119 - Mülheim - Essen I Dafür gestimmt
Portrait von Silvia SchmidtSilvia SchmidtSPD75 - Mansfelder Land Dafür gestimmt
Portrait von Ulla SchmidtUlla SchmidtSPD88 - Aachen Dafür gestimmt
Portrait von Frank SchmidtFrank SchmidtSPD177 - Hochtaunus Dafür gestimmt
Portrait von Heinz SchmittHeinz SchmittSPD213 - Südpfalz Dafür gestimmt
Portrait von Ingo SchmittIngo SchmittCDU/CSU81 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf Dafür gestimmt
Portrait von Volker SchneiderVolker SchneiderDIE LINKE Dagegen gestimmt
Portrait von Carsten SchneiderCarsten SchneiderSPD194 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Dafür gestimmt
Portrait von Andreas SchockenhoffAndreas SchockenhoffCDU/CSU294 - Ravensburg-Bodensee Dafür gestimmt
Portrait von Olaf ScholzOlaf ScholzSPD20 - Hamburg-Altona Dafür gestimmt
Portrait von Ottmar SchreinerOttmar SchreinerSPD297 - Saarlouis Enthalten
Portrait von Kristina SchröderKristina SchröderCDU/CSU180 - Wiesbaden Dafür gestimmt
Portrait von Ole SchröderOle SchröderCDU/CSU7 - Pinneberg Dafür gestimmt
Portrait von Herbert SchuiHerbert SchuiDIE LINKE36 - Soltau-Fallingbostel - Winsen L. Nicht beteiligt
Portrait von Bernhard Schulte-DrüggelteBernhard Schulte-DrüggelteCDU/CSU147 - Soest Dafür gestimmt
Portrait von Reinhard SchultzReinhard SchultzSPD131 - Warendorf Dafür gestimmt
Portrait von Swen SchulzSwen SchulzSPD79 - Berlin-Spandau-Charlottenburg Nord Dafür gestimmt
Portrait von Uwe SchummerUwe SchummerCDU/CSU112 - Viersen Dafür gestimmt
Portrait von Ewald SchurerEwald SchurerSPD215 - Erding - Ebersberg Dafür gestimmt
Portrait von Marina SchusterMarina SchusterFDP247 - Roth Dagegen gestimmt
Portrait von Frank SchwabeFrank SchwabeSPD122 - Recklinghausen I Dagegen gestimmt
Portrait von Angelica Schwall-DürenAngelica Schwall-DürenSPD128 - Coesfeld - Steinfurt II Dafür gestimmt

Zentraler Bestandteil des "Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG" ist die sog. Vorratsdatenspeicherung. Mit dem Bundestagsbeschluss wurde eine 2006 in Kraft getretene EU-Richtlinie umgesetzt, deren Ziel die Vereinheitlichung der verschiedenen nationalen Vorschriften zur Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten ist. Durch die Maßnahme soll die Arbeit der Ermittlungsbehörden erleichtert werden, etwa bei der Verhinderung von Terroranschlägen und bei der Verfolgung schwerer Straftaten.

Das Gesetz verpflichtet Telekommunikationsunternehmen sog. Verkehrsdaten von Festnetz-, Handy- und Internetkommunikation sechs Monate lang zu speichern. Auf diese Weise wird z.B. festgehalten, wer mit wem wann und – bei Handygesprächen – von wo aus telefoniert hat. Konkret werden folgende Daten gespeichert: Festnetz, Mobil- und Internetelefonie: Beteiligte Telefonnummern, Dauer, Datum und Uhrzeit der Gespräche. Mobiltelefone: zusätzlich der Standort der Anrufer bei Gesprächsbeginn sowie SMS-Verbindungsdaten Internet: IP-Adresse, der Anschluss, über den die Internet-Verbindung hergestellt wird, Dauer, Datum und Uhrzeit der Verbindung E-Mail: Adressen, Ein- und Ausgangsdaten der Kommunikationspartner Die Inhalte der Kommunikation und besuchte Internetseiten werden nicht gespeichert. Ursprünglich sollte die Verpflichtung zur Datenspeicherung ab dem 1.1.2008 gelten. In letzter Minute hatte sich der Rechtsausschuss des Bundestages aber noch auf Änderungen verständigt. Danach tritt die Speicherungspflicht für Anbieter von Internet-, Mail- und VoIP-Diensten (Internettelefonie) erst ein Jahr später in Kraft. Zum Teil liegen die oben aufgeführten Daten bereits heute vor. Bislang waren die Ermittler darauf angewiesen, dass Telekommunikationsunternehmen die Daten zu Abrechnungszwecken speicherten. Dies war allerdings bei Flatrateverträgen nicht notwendig. Zudem konnten Telefonkunden Einspruch gegen die Speicherung erheben. Durch das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung kann künftig auch auf diese vormals nicht gespeicherten Daten zurückgegriffen werden, allerdings unter bestimmten Vorraussetzungen: es muss sich um eine schwere Straftat mit einem Strafmaß von mind. fünf Jahren handeln bei Kommunikation, die den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung erfasst (z.B. rein private Telefonate), ist die Überwachung nicht zulässig.

Für den Zugriff auf die Daten benötigen Polizei und Staatsanwaltschaft die Genehmigung eines Richters. Betroffene müssen nachträglich über das Abhören benachrichtigt werden. Mit dem Gesetz wurde zudem eine Schlechterstellung von Journalisten, Rechtsanwälten, Ärzten und Therapeuten gegenüber anderen Berufsgeheimnisträgern beschlossen. Telefonate mit Abgeordneten, Seelsorgern und Strafverteidigern dürfen nicht abgehört werden.

Dieses absolute Abhörverbot gilt nicht für Journalisten, Rechtsanwälte, Ärzte und Therapeuten. Bei ihnen muss die Verhältnismäßigkeit geprüft werden. Journalisten kritisieren , dass der Informantenschutz ausgehebelt werde. Die Möglichkeit des Abhörens und der Speicherung von Verkehrsdaten würde Informanten abschrecken, mit den Journalisten Kontakt aufzunehmen.

Datenschützer, FDP und die Linke haben bereits eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Vorratsdatenspeicherung angekündigt. Tausende Bürger wollen die Klage unterstützen. Kritiker sehen in dem Gesetz einen Schritt hin zum Überwachungsstaat. Harmlose Bürger würden unter Generalverdacht gestellt. Zudem erfolge der Bundestagsbeschluss vorschnell, so Kritiker. Denn derzeit ist eine Klage Irlands gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig.

Links zur Abstimmung

Gesetzentwurf der Bundesregierung, Drs. 16/5846