Vorratsdatenspeicherung

Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag die umstrittene Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Insgesamt 11 Abgeordnete der Koalition stimmten gegen den Gesetzentwurf. Künftig müssen Telekommunikationsfirmen sog. Verkehrsdaten von Festnetz-, Handy- und Internetkommunikation sechs Monate lang speichern.

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Dafür gestimmt
365
Dagegen gestimmt
156
Enthalten
2
Nicht beteiligt
89
Abstimmungsverhalten von insgesamt 612 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Eckhardt RehbergEckhardt RehbergCDU/CSU14 - Rostock Dafür gestimmt
Portrait von Steffen ReicheSteffen ReicheSPD64 - Cottbus - Spree-Neiße Dafür gestimmt
Portrait von Katherina ReicheKatherina ReicheCDU/CSU61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II Dafür gestimmt
Portrait von Maik ReichelMaik ReichelSPD74 - Burgenland Nicht beteiligt
Portrait von Gerold ReichenbachGerold ReichenbachSPD185 - Groß-Gerau Dafür gestimmt
Portrait von Carola ReimannCarola ReimannSPD50 - Braunschweig Nicht beteiligt
Portrait von Elke ReinkeElke ReinkeDIE LINKE Dagegen gestimmt
Portrait von Klaus RiegertKlaus RiegertCDU/CSU264 - Göppingen Dafür gestimmt
Portrait von Christel Riemann-HanewinckelChristel Riemann-HanewinckelSPD73 - Halle Dafür gestimmt
Portrait von Heinz RiesenhuberHeinz RiesenhuberCDU/CSU182 - Main-Taunus Nicht beteiligt
Portrait von Walter RiesterWalter RiesterSPD264 - Göppingen Dafür gestimmt
Portrait von Sönke RixSönke RixSPD4 - Rendsburg - Eckernförde Dagegen gestimmt
Portrait von Jörg RohdeJörg RohdeFDP243 - Erlangen Dagegen gestimmt
Portrait von Franz-Xaver RomerFranz-Xaver RomerCDU/CSU293 - Biberach Dafür gestimmt
Portrait von Johannes RöringJohannes RöringCDU/CSU127 - Borken II Dafür gestimmt
Portrait von René RöspelRené RöspelSPD139 - Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I Dafür gestimmt
Portrait von Kurt RossmanithKurt RossmanithCDU/CSU258 - Ostallgäu Dafür gestimmt
Portrait von Ernst Dieter RossmannErnst Dieter RossmannSPD7 - Pinneberg Dafür gestimmt
Portrait von Claudia RothClaudia RothDIE GRÜNEN253 - Augsburg-Stadt Dagegen gestimmt
Portrait von Michael RothMichael RothSPD171 - Werra-Meißner - Hersfeld Dafür gestimmt
Portrait von Karin RothKarin RothSPD262 - Esslingen Dafür gestimmt
Portrait von Norbert RöttgenNorbert RöttgenCDU/CSU99 - Rhein - Sieg - Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Christian RuckChristian RuckCDU/CSU253 - Augsburg-Stadt Nicht beteiligt
Portrait von Ortwin RundeOrtwin RundeSPD23 - Hamburg-Wandsbek Nicht beteiligt
Portrait von Albert RupprechtAlbert RupprechtCDU/CSU236 - Weiden Dafür gestimmt

Zentraler Bestandteil des "Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG" ist die sog. Vorratsdatenspeicherung. Mit dem Bundestagsbeschluss wurde eine 2006 in Kraft getretene EU-Richtlinie umgesetzt, deren Ziel die Vereinheitlichung der verschiedenen nationalen Vorschriften zur Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten ist. Durch die Maßnahme soll die Arbeit der Ermittlungsbehörden erleichtert werden, etwa bei der Verhinderung von Terroranschlägen und bei der Verfolgung schwerer Straftaten.

Das Gesetz verpflichtet Telekommunikationsunternehmen sog. Verkehrsdaten von Festnetz-, Handy- und Internetkommunikation sechs Monate lang zu speichern. Auf diese Weise wird z.B. festgehalten, wer mit wem wann und – bei Handygesprächen – von wo aus telefoniert hat. Konkret werden folgende Daten gespeichert: Festnetz, Mobil- und Internetelefonie: Beteiligte Telefonnummern, Dauer, Datum und Uhrzeit der Gespräche. Mobiltelefone: zusätzlich der Standort der Anrufer bei Gesprächsbeginn sowie SMS-Verbindungsdaten Internet: IP-Adresse, der Anschluss, über den die Internet-Verbindung hergestellt wird, Dauer, Datum und Uhrzeit der Verbindung E-Mail: Adressen, Ein- und Ausgangsdaten der Kommunikationspartner Die Inhalte der Kommunikation und besuchte Internetseiten werden nicht gespeichert. Ursprünglich sollte die Verpflichtung zur Datenspeicherung ab dem 1.1.2008 gelten. In letzter Minute hatte sich der Rechtsausschuss des Bundestages aber noch auf Änderungen verständigt. Danach tritt die Speicherungspflicht für Anbieter von Internet-, Mail- und VoIP-Diensten (Internettelefonie) erst ein Jahr später in Kraft. Zum Teil liegen die oben aufgeführten Daten bereits heute vor. Bislang waren die Ermittler darauf angewiesen, dass Telekommunikationsunternehmen die Daten zu Abrechnungszwecken speicherten. Dies war allerdings bei Flatrateverträgen nicht notwendig. Zudem konnten Telefonkunden Einspruch gegen die Speicherung erheben. Durch das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung kann künftig auch auf diese vormals nicht gespeicherten Daten zurückgegriffen werden, allerdings unter bestimmten Vorraussetzungen: es muss sich um eine schwere Straftat mit einem Strafmaß von mind. fünf Jahren handeln bei Kommunikation, die den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung erfasst (z.B. rein private Telefonate), ist die Überwachung nicht zulässig.

Für den Zugriff auf die Daten benötigen Polizei und Staatsanwaltschaft die Genehmigung eines Richters. Betroffene müssen nachträglich über das Abhören benachrichtigt werden. Mit dem Gesetz wurde zudem eine Schlechterstellung von Journalisten, Rechtsanwälten, Ärzten und Therapeuten gegenüber anderen Berufsgeheimnisträgern beschlossen. Telefonate mit Abgeordneten, Seelsorgern und Strafverteidigern dürfen nicht abgehört werden.

Dieses absolute Abhörverbot gilt nicht für Journalisten, Rechtsanwälte, Ärzte und Therapeuten. Bei ihnen muss die Verhältnismäßigkeit geprüft werden. Journalisten kritisieren , dass der Informantenschutz ausgehebelt werde. Die Möglichkeit des Abhörens und der Speicherung von Verkehrsdaten würde Informanten abschrecken, mit den Journalisten Kontakt aufzunehmen.

Datenschützer, FDP und die Linke haben bereits eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Vorratsdatenspeicherung angekündigt. Tausende Bürger wollen die Klage unterstützen. Kritiker sehen in dem Gesetz einen Schritt hin zum Überwachungsstaat. Harmlose Bürger würden unter Generalverdacht gestellt. Zudem erfolge der Bundestagsbeschluss vorschnell, so Kritiker. Denn derzeit ist eine Klage Irlands gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig.

Links zur Abstimmung

Gesetzentwurf der Bundesregierung, Drs. 16/5846