Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Eckhardt Rehberg | CDU/CSU | 14 - Rostock | Dafür gestimmt | |
Katherina Reiche | CDU/CSU | 61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II | Dafür gestimmt | |
Steffen Reiche | SPD | 64 - Cottbus - Spree-Neiße | Dafür gestimmt | |
Maik Reichel | SPD | 74 - Burgenland | Nicht beteiligt | |
Gerold Reichenbach | SPD | 185 - Groß-Gerau | Dafür gestimmt | |
Carola Reimann | SPD | 50 - Braunschweig | Nicht beteiligt | |
Elke Reinke | DIE LINKE | Dagegen gestimmt | ||
Klaus Riegert | CDU/CSU | 264 - Göppingen | Dafür gestimmt | |
Christel Riemann-Hanewinckel | SPD | 73 - Halle | Dafür gestimmt | |
Heinz Riesenhuber | CDU/CSU | 182 - Main-Taunus | Nicht beteiligt | |
Walter Riester | SPD | 264 - Göppingen | Dafür gestimmt | |
Sönke Rix | SPD | 4 - Rendsburg - Eckernförde | Dagegen gestimmt | |
Jörg Rohde | FDP | 243 - Erlangen | Dagegen gestimmt | |
Franz-Xaver Romer | CDU/CSU | 293 - Biberach | Dafür gestimmt | |
Johannes Röring | CDU/CSU | 127 - Borken II | Dafür gestimmt | |
René Röspel | SPD | 139 - Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I | Dafür gestimmt | |
Kurt Rossmanith | CDU/CSU | 258 - Ostallgäu | Dafür gestimmt | |
Ernst Dieter Rossmann | SPD | 7 - Pinneberg | Dafür gestimmt | |
Claudia Roth | DIE GRÜNEN | 253 - Augsburg-Stadt | Dagegen gestimmt | |
Michael Roth | SPD | 171 - Werra-Meißner - Hersfeld | Dafür gestimmt | |
Karin Roth | SPD | 262 - Esslingen | Dafür gestimmt | |
Norbert Röttgen | CDU/CSU | 99 - Rhein - Sieg - Kreis II | Dafür gestimmt | |
Christian Ruck | CDU/CSU | 253 - Augsburg-Stadt | Nicht beteiligt | |
Ortwin Runde | SPD | 23 - Hamburg-Wandsbek | Nicht beteiligt | |
Albert Rupprecht | CDU/CSU | 236 - Weiden | Dafür gestimmt |
Zentraler Bestandteil des "Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG" ist die sog. Vorratsdatenspeicherung. Mit dem Bundestagsbeschluss wurde eine 2006 in Kraft getretene EU-Richtlinie umgesetzt, deren Ziel die Vereinheitlichung der verschiedenen nationalen Vorschriften zur Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten ist. Durch die Maßnahme soll die Arbeit der Ermittlungsbehörden erleichtert werden, etwa bei der Verhinderung von Terroranschlägen und bei der Verfolgung schwerer Straftaten.
Das Gesetz verpflichtet Telekommunikationsunternehmen sog. Verkehrsdaten von Festnetz-, Handy- und Internetkommunikation sechs Monate lang zu speichern. Auf diese Weise wird z.B. festgehalten, wer mit wem wann und – bei Handygesprächen – von wo aus telefoniert hat. Konkret werden folgende Daten gespeichert: Festnetz, Mobil- und Internetelefonie: Beteiligte Telefonnummern, Dauer, Datum und Uhrzeit der Gespräche. Mobiltelefone: zusätzlich der Standort der Anrufer bei Gesprächsbeginn sowie SMS-Verbindungsdaten Internet: IP-Adresse, der Anschluss, über den die Internet-Verbindung hergestellt wird, Dauer, Datum und Uhrzeit der Verbindung E-Mail: Adressen, Ein- und Ausgangsdaten der Kommunikationspartner Die Inhalte der Kommunikation und besuchte Internetseiten werden nicht gespeichert. Ursprünglich sollte die Verpflichtung zur Datenspeicherung ab dem 1.1.2008 gelten. In letzter Minute hatte sich der Rechtsausschuss des Bundestages aber noch auf Änderungen verständigt. Danach tritt die Speicherungspflicht für Anbieter von Internet-, Mail- und VoIP-Diensten (Internettelefonie) erst ein Jahr später in Kraft. Zum Teil liegen die oben aufgeführten Daten bereits heute vor. Bislang waren die Ermittler darauf angewiesen, dass Telekommunikationsunternehmen die Daten zu Abrechnungszwecken speicherten. Dies war allerdings bei Flatrateverträgen nicht notwendig. Zudem konnten Telefonkunden Einspruch gegen die Speicherung erheben. Durch das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung kann künftig auch auf diese vormals nicht gespeicherten Daten zurückgegriffen werden, allerdings unter bestimmten Vorraussetzungen: es muss sich um eine schwere Straftat mit einem Strafmaß von mind. fünf Jahren handeln bei Kommunikation, die den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung erfasst (z.B. rein private Telefonate), ist die Überwachung nicht zulässig.
Für den Zugriff auf die Daten benötigen Polizei und Staatsanwaltschaft die Genehmigung eines Richters. Betroffene müssen nachträglich über das Abhören benachrichtigt werden. Mit dem Gesetz wurde zudem eine Schlechterstellung von Journalisten, Rechtsanwälten, Ärzten und Therapeuten gegenüber anderen Berufsgeheimnisträgern beschlossen. Telefonate mit Abgeordneten, Seelsorgern und Strafverteidigern dürfen nicht abgehört werden.
Dieses absolute Abhörverbot gilt nicht für Journalisten, Rechtsanwälte, Ärzte und Therapeuten. Bei ihnen muss die Verhältnismäßigkeit geprüft werden. Journalisten kritisieren , dass der Informantenschutz ausgehebelt werde. Die Möglichkeit des Abhörens und der Speicherung von Verkehrsdaten würde Informanten abschrecken, mit den Journalisten Kontakt aufzunehmen.
Datenschützer, FDP und die Linke haben bereits eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Vorratsdatenspeicherung angekündigt. Tausende Bürger wollen die Klage unterstützen. Kritiker sehen in dem Gesetz einen Schritt hin zum Überwachungsstaat. Harmlose Bürger würden unter Generalverdacht gestellt. Zudem erfolge der Bundestagsbeschluss vorschnell, so Kritiker. Denn derzeit ist eine Klage Irlands gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig.
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