Vorratsdatenspeicherung

Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag die umstrittene Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Insgesamt 11 Abgeordnete der Koalition stimmten gegen den Gesetzentwurf. Künftig müssen Telekommunikationsfirmen sog. Verkehrsdaten von Festnetz-, Handy- und Internetkommunikation sechs Monate lang speichern.

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Dafür gestimmt
365
Dagegen gestimmt
156
Enthalten
2
Nicht beteiligt
89
Abstimmungsverhalten von insgesamt 612 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Martin SchwanholzMartin SchwanholzSPD39 - Stadt Osnabrück Dafür gestimmt
Portrait von Rolf SchwanitzRolf SchwanitzSPD168 - Vogtland - Plauen Dafür gestimmt
Portrait von Rita Schwarzelühr-SutterRita Schwarzelühr-SutterSPD289 - Waldshut Nicht beteiligt
Portrait von Wilhelm Josef SebastianWilhelm Josef SebastianCDU/CSU200 - Ahrweiler Dafür gestimmt
Portrait von Horst SeehoferHorst SeehoferCDU/CSU218 - Ingolstadt Dafür gestimmt
Portrait von Kurt SegnerKurt SegnerCDU/CSU277 - Odenwald-Tauber Dafür gestimmt
Portrait von Marion SeibMarion SeibCDU/CSU Nicht beteiligt
Portrait von Ilja SeifertIlja SeifertDIE LINKE157 - Löbau-Zittau - Görlitz - Niesky Dagegen gestimmt
Portrait von Bernd SiebertBernd SiebertCDU/CSU172 - Schwalm-Eder Dafür gestimmt
Portrait von Thomas SilberhornThomas SilberhornCDU/CSU237 - Bamberg Dafür gestimmt
Portrait von Johannes SinghammerJohannes SinghammerCDU/CSU219 - München-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Petra SittePetra SitteDIE LINKE73 - Halle Dagegen gestimmt
Portrait von Hermann Otto SolmsHermann Otto SolmsFDP175 - Gießen Dagegen gestimmt
Jens SpahnJens SpahnCDU/CSU125 - Steinfurt I - Borken I Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang SpanierWolfgang SpanierSPD134 - Herford - Minden Lübbecke II Dafür gestimmt
Portrait von Margrit SpielmannMargrit SpielmannSPD60 - Brandenburg a. d.Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I Dafür gestimmt
Portrait von Frank SpiethFrank SpiethDIE LINKE194 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Dagegen gestimmt
Portrait von Jörg-Otto SpillerJörg-Otto SpillerSPD76 - Berlin-Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Max StadlerMax StadlerFDP230 - Passau Dagegen gestimmt
Portrait von Grietje StaffeltGrietje StaffeltDIE GRÜNEN1 - Flensburg - Schleswig Dagegen gestimmt
Portrait von Ditmar StaffeltDitmar StaffeltSPD83 - Berlin-Neukölln Dafür gestimmt
Portrait von Rainder SteenblockRainder SteenblockDIE GRÜNEN7 - Pinneberg Dagegen gestimmt
Portrait von Erika SteinbachErika SteinbachCDU/CSU184 - Frankfurt am Main II Dafür gestimmt
Portrait von Dieter SteineckeDieter SteineckeSPD32 - Mittelems Dafür gestimmt
Portrait von Kersten SteinkeKersten SteinkeDIE LINKE192 - Kyffhäuserkreis - Sömmerda - Weimarer Land I Dagegen gestimmt

Zentraler Bestandteil des "Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG" ist die sog. Vorratsdatenspeicherung. Mit dem Bundestagsbeschluss wurde eine 2006 in Kraft getretene EU-Richtlinie umgesetzt, deren Ziel die Vereinheitlichung der verschiedenen nationalen Vorschriften zur Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten ist. Durch die Maßnahme soll die Arbeit der Ermittlungsbehörden erleichtert werden, etwa bei der Verhinderung von Terroranschlägen und bei der Verfolgung schwerer Straftaten.

Das Gesetz verpflichtet Telekommunikationsunternehmen sog. Verkehrsdaten von Festnetz-, Handy- und Internetkommunikation sechs Monate lang zu speichern. Auf diese Weise wird z.B. festgehalten, wer mit wem wann und – bei Handygesprächen – von wo aus telefoniert hat. Konkret werden folgende Daten gespeichert: Festnetz, Mobil- und Internetelefonie: Beteiligte Telefonnummern, Dauer, Datum und Uhrzeit der Gespräche. Mobiltelefone: zusätzlich der Standort der Anrufer bei Gesprächsbeginn sowie SMS-Verbindungsdaten Internet: IP-Adresse, der Anschluss, über den die Internet-Verbindung hergestellt wird, Dauer, Datum und Uhrzeit der Verbindung E-Mail: Adressen, Ein- und Ausgangsdaten der Kommunikationspartner Die Inhalte der Kommunikation und besuchte Internetseiten werden nicht gespeichert. Ursprünglich sollte die Verpflichtung zur Datenspeicherung ab dem 1.1.2008 gelten. In letzter Minute hatte sich der Rechtsausschuss des Bundestages aber noch auf Änderungen verständigt. Danach tritt die Speicherungspflicht für Anbieter von Internet-, Mail- und VoIP-Diensten (Internettelefonie) erst ein Jahr später in Kraft. Zum Teil liegen die oben aufgeführten Daten bereits heute vor. Bislang waren die Ermittler darauf angewiesen, dass Telekommunikationsunternehmen die Daten zu Abrechnungszwecken speicherten. Dies war allerdings bei Flatrateverträgen nicht notwendig. Zudem konnten Telefonkunden Einspruch gegen die Speicherung erheben. Durch das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung kann künftig auch auf diese vormals nicht gespeicherten Daten zurückgegriffen werden, allerdings unter bestimmten Vorraussetzungen: es muss sich um eine schwere Straftat mit einem Strafmaß von mind. fünf Jahren handeln bei Kommunikation, die den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung erfasst (z.B. rein private Telefonate), ist die Überwachung nicht zulässig.

Für den Zugriff auf die Daten benötigen Polizei und Staatsanwaltschaft die Genehmigung eines Richters. Betroffene müssen nachträglich über das Abhören benachrichtigt werden. Mit dem Gesetz wurde zudem eine Schlechterstellung von Journalisten, Rechtsanwälten, Ärzten und Therapeuten gegenüber anderen Berufsgeheimnisträgern beschlossen. Telefonate mit Abgeordneten, Seelsorgern und Strafverteidigern dürfen nicht abgehört werden.

Dieses absolute Abhörverbot gilt nicht für Journalisten, Rechtsanwälte, Ärzte und Therapeuten. Bei ihnen muss die Verhältnismäßigkeit geprüft werden. Journalisten kritisieren , dass der Informantenschutz ausgehebelt werde. Die Möglichkeit des Abhörens und der Speicherung von Verkehrsdaten würde Informanten abschrecken, mit den Journalisten Kontakt aufzunehmen.

Datenschützer, FDP und die Linke haben bereits eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Vorratsdatenspeicherung angekündigt. Tausende Bürger wollen die Klage unterstützen. Kritiker sehen in dem Gesetz einen Schritt hin zum Überwachungsstaat. Harmlose Bürger würden unter Generalverdacht gestellt. Zudem erfolge der Bundestagsbeschluss vorschnell, so Kritiker. Denn derzeit ist eine Klage Irlands gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig.

Links zur Abstimmung

Gesetzentwurf der Bundesregierung, Drs. 16/5846