Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Lutz Heilmann | DIE LINKE | Dagegen gestimmt | ||
Ursula Heinen-Esser | CDU/CSU | 94 - Köln I | Dafür gestimmt | |
Uda Heller | CDU/CSU | 75 - Mansfelder Land | Dafür gestimmt | |
Reinhold Hemker | SPD | 129 - Steinfurt III | Dafür gestimmt | |
Rolf Hempelmann | SPD | 120 - Essen II | Dafür gestimmt | |
Barbara Hendricks | SPD | 113 - Kleve | Dafür gestimmt | |
Michael Hennrich | CDU/CSU | 263 - Nürtingen | Dafür gestimmt | |
Winfried Hermann | DIE GRÜNEN | 291 - Tübingen | Dagegen gestimmt | |
Jürgen Herrmann | CDU/CSU | 137 - Höxter - Lippe II | Dafür gestimmt | |
Gustav Herzog | SPD | 211 - Kaiserslautern | Dafür gestimmt | |
Petra Heß | SPD | 193 - Gotha - Ilm-Kreis | Dafür gestimmt | |
Peter Hettlich | DIE GRÜNEN | 163 - Döbeln - Mittweida - Meißen II | Dagegen gestimmt | |
Bernd Heynemann | CDU/CSU | 69 - Magdeburg | Dafür gestimmt | |
Hans-Kurt Hill | DIE LINKE | Dagegen gestimmt | ||
Gabriele Hiller-Ohm | SPD | 11 - Lübeck | Dafür gestimmt | |
Stephan Hilsberg | SPD | 65 - Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II | Dafür gestimmt | |
Ernst Hinsken | CDU/CSU | 232 - Straubing | Dafür gestimmt | |
Peter Hintze | CDU/CSU | 103 - Wuppertal I | Dafür gestimmt | |
Priska Hinz | DIE GRÜNEN | 174 - Lahn-Dill | Dagegen gestimmt | |
Petra Hinz | SPD | 121 - Essen III | Dafür gestimmt | |
Nele Hirsch | DIE LINKE | 193 - Gotha - Ilm-Kreis | Dagegen gestimmt | |
Robert Hochbaum | CDU/CSU | 168 - Vogtland - Plauen | Dafür gestimmt | |
Klaus Hofbauer | CDU/CSU | 235 - Schwandorf | Dafür gestimmt | |
Gerd Höfer | SPD | 172 - Schwalm-Eder | Dafür gestimmt | |
Elke Hoff | FDP | 199 - Neuwied | Dagegen gestimmt |
Immer wieder war es durch die weitreichenden Zustimmungsbefugnisse der Länder an Bundesgesetzen zu Verzögerungen oder Verhinderung von Gesetzen gekommen, vor allem im Fall von unterschiedlichen politischen Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat. Durch die Verringerung zustimmungspflichtiger Gesetze sollte eine Föderalismusreform die institutionelle Verflechtung bei der Gesetzgebung "entflechten".
Als Folge der beschlossenen Föderalismusreform erhalten die Länder seit dem 1. September 2006 mehr eigene Kompetenzen. Künftig können sie von Bundesregelungen abweichen, beispielsweise in den Bereichen Hochschul- und Umweltrecht. Die Eckpunkte der Föderalismusreform: Die Zahl der Bundesgesetze, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, verringern sich. Zuständigkeiten wie das Besoldungsrecht für Landesbeamte und die soziale Wohnraumförderung werden auf die Länder verlagert. Die Länder sind überdies für Strafvollzug, Versammlungsrecht, Heimrecht und Ladenschluss zuständig. Atomenergie und Terrorabwehr sowie Meldewesen und Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung ins Ausland sind Angelegenheiten des Bundes. Mehr Rechte erhält der Bund im Umweltbereich.
Die Handlungsfähigkeit des Bundes soll dadurch gestärkt werden, dass er mehr Zuständigkeiten in der Abfallwirtschaft bekommt. Im Bereich Bildung behält der Bund zwar das Recht, Regelungen zu Zulassung und Abschlüssen zu beschließen. Davon können die Länder aber abweichen. Hochschulbau und Schulen sind künftig reine Länderangelegenheiten. Die Kritik an der Föderalismusreform richtete sich v.a. gegen die Verlagerung der Kompetenzen für den Strafvollzug in die Hand der Länder. Dadurch würde der Vollzug je nach Land unterschiedlich gehandhabt. Hinsichtlich der Regelung beim öffentlichen Dienstrecht würden v.a. die finanzschwachen Länder benachteiligt. Beim Umweltrecht reiche eine Herausnahme der Abfallwirtschaft nicht aus, es drohe eine "Zerfledderung".