Die Feuerstättenverordnung verbietet schon jetzt " alles was brennt im Ofen zu verbrennen". Das muss besser kontrolliert werden. Das gilt nicht nur für Parzellen sondern für Kamine und Öfen aller Art.
(...) Soweit erforderlich, wird der Eigentümer aufgefordert erforderlichen Reparaturen oder Nachbesserungen vornehmen zu lassen. Sollte er dieses unterlassen, können Zahlungen vom Eigentümer verlangt oder auf seine Kosten Maßnahmen durchgeführt werden (Ersatzvornahme). Nach meiner Einschätzung funktioniert diese Feuerstättenkontrolle sehr effektiv. (...)
(...) Gesetzliche Regelungen hierfür gibt es bereits, wie sie sagen: Jede Bürgerin/jeder Bürger ist verpflichtet einen Schornsteinfeger regelmäßig (...)
(...) Sie haben dieselbe Frage meinem Kollegen Björn Tschöpe gestellt, der Ihnen ausführlich die rechtlichen Bestimmungen und Abläufe dargelegt hat. Soweit uns bekannt ist, gibt es also keinen rechtlichen Regelungsbedarf, sondern eher einen Aufklärungsbedarf für einzelne Vereinsmitglieder. (...)
(...) das Umweltbundesamt hat vor einiger Zeit festgestellt, dass Feinstaub-Emissionen aus kleinen Öfen und Kaminen in Deutschland mit circa 24.000 Tonnen die Emissionen aus den Motoren von Lkw und Pkw übersteigen. Das Verfeuern von Holz ist sogar eine der Hauptquellen von Rußpartikeln in der EU. Insofern kommt der regelmäßigen Feuerstättenschau eine besondere Bedeutung zu, denn sie soll dafür sorgen, dass Mensch und Umwelt vor unnötigen Belastungen geschützt werden. (...)
(...) Feuerstellen müssen jährlich gekehrt werden, ansonsten ist eine Nutzung rechtswidrig. Unabhängig davon muss in den von Ihnen geschilderten Fällen mehr Sensibilisierung und Problembewusstsein für umweltschädliches Verbrennen von Müll usw. geschaffen werden. (...)