Frage an Björn Tschöpe von Hartmut P. bezüglich Umwelt
Hallo Herr Tschöpe,
als einen Ihrer Grundwerte erwähnen Sie "Solidarität". Dies bedeutet ja auch, das alle die gleichen Pflichten haben, sich für das Gemeinwohl einzusetzen. So sind alle Ofen-Betreiber aus guten Gründen (Gesundheits-, Klima-, Umweltschutz) verpflichtet, diesen vom Schornsteinfeger abnehmen und reinigen zu lassen. Dies passiert in einigen Bremer Kleingartenvereinen nicht: Nachbarn beschweren sich immer wieder, dass einige Parzellisten dort "alles verbrennen, was nur irgendwie qualmt und brennt" (Quelle: Gartenfreund, Februar 2019, S. VIII). Was werden Sie tun, damit dies zeitnah beendet wird?
Sehr geehrter Herr P.,
nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen müssen die Bezirksschornsteinfeger in regelmäßigen Abständen eine Feuerstättenschau auch für Kamine oder Öfen durchführen. Über das Ergebnis erhält der jeweilige Eigentümer der Parzellen einen Bescheid. Soweit erforderlich, wird der Eigentümer aufgefordert erforderlichen Reparaturen oder Nachbesserungen vornehmen zu lassen. Sollte er dieses unterlassen, können Zahlungen vom Eigentümer verlangt oder auf seine Kosten Maßnahmen durchgeführt werden (Ersatzvornahme). Nach meiner Einschätzung funktioniert diese Feuerstättenkontrolle sehr effektiv. Sollten Sie konkrete Beispiele haben, in welchen die Feuerstättenschau nicht regelmäßig durchgeführt wird, geben Sie mir diese bitte auf, ich werde dann eine konkrete Sachverhaltsprüfung über den Senator für Inneres veranlassen.
Was in Kaminen und Öfen verbrannt werden darf (im wesentlichen unbehandeltes Holz) ist in § 3 der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung geregelt. Wer etwas anderes verbrennt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Soweit der Schornsteinfeger bei der Feuerstättenschau Hinweise darauf findet, dass unzulässige Brennstoffe verwandt wurden, wird ein solches Verfahren eingeleitet. Sollten Nachbarn oder Vereine entsprechendes feststellen, steht es ihnen frei, Anzeigen zu fertigen. Zumindest der Landesverband, aber auch viele Vereinsvorstände sind darüber informiert und informieren ihrerseits die Pächter über zulässige Brennstoffe. In letzter Konsequenz können bei wiederholten Fehlverhalten die Pachtverträge gekündigt werden.
Wir werden mit dem Landesverband erörtern, ob eine erneute und vertiefte Informationskampagne hierüber zielführend sein kann.
Rechtstreue ist für das Zusammenleben in einem Gemeinwesen unverzichtbar, deshalb gibt es für rechtswidriges Verhalten auch Sanktionen (wie beispielsweise OWI- Zahlungsverpflichtungen). Rechtstreue ist nach meinem Verständnis aber etwas anderes als der Grundwert der Solidarität. Solidarität ist das Eintreten füreinander und das Zusammenhalten auf freiwilliger Basis, ohne dass ein Gesetz jemanden dazu verpflichtet.
In der Hoffnung Ihre Frage hinreichen beantwortet zu haben, verbliebt mit freundlichen Grüßen und "Frohen Ostern"
Björn Tschöpe