Bremen Wahl 2023 - Fragen und Antworten

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Antwort von Maike Schaefer
Bündnis 90/Die Grünen
• 08.05.2023

Da seit 2015 Kaisenhäuser, in denen die Wohnnutzung durch die Auswohnberechtigten aufgegeben worden ist, für kleingärtnerische Zwecke weitergenutzt werden dürfen, wurde die Abarbeitung der Abbruchvereinbarungen für intakte Behelfsheime ausgesetzt und es wurden seitdem auch nur noch in wenigen Einzelfällen neue Abbruchvereinbarungen geschlossen.

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