Warum haben Sie es in der ganzen zurückliegenden Legislaturperiode nicht geschafft, den Bestandsschutz der gut erhaltenen "Kaisenhäuser" zu sichern?
In all den Jahren, bevor Sie Bausenatorin wurden, haben Sie sich dafür stark gemacht. Ich bin auch nicht zufrieden mit einem Verweis auf Gutachten oder Gerichtsurteile. Gerade für die kulturwürdigen Kaisenhaus siedlungen, Ihr Referat 65 benennt da drei Konzentrationen, muß es eine Lösung geben. Auch wird das Thema der mehreren hundert Kaisenhäuser mit unwiderruflicher Baugenehmigung in Ihrem Ressort nicht
kommuniziert.Bin selber im Besitz dieser Liste! Ich bin auf jeden Fall mehr als enttäuscht!. N. W.
Sehr geehrter Herr W.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir arbeiten bereits die ganze Legislatur über an einer rechtlich tragfähigen Lösung und sind gerade kurz vor Abschluss eines Vertrags mit dem Landesverband der Gartenfreunde, der den Erhalt oder wo nötig Abriss regelt.
Wir haben die grundsätzliche Position, dass ein Abriss nur erfolgen sollte wenn das Gebäude baufällig ist und ein Sicherheitsrisiko darstellt oder besondere städtische Interessen einen Abriss fordern. Gesunde Bausubstanz soll aber erhalten und weiter genutzt werden.
Da seit 2015 Kaisenhäuser, in denen die Wohnnutzung durch die Auswohnberechtigten aufgegeben worden ist, für kleingärtnerische Zwecke weitergenutzt werden dürfen, wurde die Abarbeitung der Abbruchvereinbarungen für intakte Behelfsheime ausgesetzt und es wurden seitdem auch nur noch in wenigen Einzelfällen neue Abbruchvereinbarungen geschlossen. Insbesondere handelt es sich dabei eben um marode und schon lange leerstehende Behelfsheime, die nicht mehr genutzt werden können, sowie Flächen, bei denen ein besonderes städtisches Interesse besteht (z.B. Flächen für Naherholungspark Bremer Grüner Westen).