(...) Der Bezug des Arbeitslosengeldes ist im Sozialgesetzbuch III, also bundesgesetzlich geregelt. Hier ist der Landtag nicht zuständig, allenfalls könnte das Land Brandenburg über eine Bundesratsinitiative auf Änderungen drängen. (...)
(...) Hier unser Rechercheergebnis: Die Beantwortung der Frage zur Migrationsgeschichte ist absolut freiwillig, wird nicht mit dem Datensatz verknüpft und ist auf Initiative eines Bundesministeriums entstanden. Damit soll der Frage nachgegangen werden, inwieweit am Arbeitsmarkt strukturelle Diskriminierung besteht. (...)
(...) die von Ihnen angesprochene Erfassung der Daten zum Migrationshintergrund hat nur statistischen Wert. Die Politik will mit dieser Erhebung einer möglichen ungleichen Chancenverteilung auf dem Arbeitsmarkt entgegenwirken. (...)
(...) Diese Frage dient rein statistischen Zwecken und es besteht keine Auskunftspflicht. (...)
(...) Da mir eine solche Vorgehensweise der Agentur für Arbeit bisher auch nicht bekannt war, musste ich zu dieser Vorgehensweise erst kundig machen, deshalb hat die Beantwortung Ihrer Frage etwas länger gedauert. Auch für mich war es zunächst nicht nachzuvollziehen, da hier auch aus meiner Sicht die Persönlichkeitsrechte unmittelbar betroffen sind und diese Angaben auch nicht durch die praktizierte, aber von uns abgelehnte Vorrangprüfung, ob nicht auch Deutsche oder EU-Bürger für den Arbeitsplatz infrage kommen, gedeckt ist. (...)