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Frage von Antje B. •

Frage an Ralf Christoffers von Antje B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Ein Arbeitsplatzverlust ist heutzutage leider keine Ausnahmeerscheinung. In diesem Fall ist der erste Schritt der Gang zur Agentur für Arbeit. Geschieht dies das 1. Mal im Erwerbsleben, werden die persönlichen Daten des Betroffenen umfänglich aufgenommen und erfasst.
Dabei wird dem Arbeitssuchenden/Antragsteller auf ALG unabhängig vom Lebensalter und Dauer des Arbeitslebens die Frage nach der Staatsbürgerschaft und etwaigen Migrationshintergrund der ELTERN des Bürgers gestellt.

WARUM? Kennen Sie den Hintergrund dieser Frage und Erfassung dieser „Abstammungsdaten“? Wofür und von wem werden diese Angaben (Herkunft der Eltern) benötigt/genutzt? Wie stehen Sie zur Erhebung genau dieser Information zur Herkunft antragstellender Bürger*innen? Ist diese Frage vereinbar/konform mit den Gesetzen und Regelungen die Tätigkeit, Verantwortung und Vollmachten der Agentur für Arbeit und die Persönlichkeitsrechte der Bürger*innen betreffend?

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Frage. Da mir eine solche Vorgehensweise der Agentur für Arbeit bisher auch nicht bekannt war, musste ich zu dieser Vorgehensweise erst kundig machen, deshalb hat die Beantwortung Ihrer Frage etwas länger gedauert. Auch für mich war es zunächst nicht nachzuvollziehen, da hier auch aus meiner Sicht die Persönlichkeitsrechte unmittelbar betroffen sind und diese Angaben auch nicht durch die praktizierte, aber von uns abgelehnte Vorrangprüfung, ob nicht auch Deutsche oder EU-Bürger für den Arbeitsplatz infrage kommen, gedeckt ist.
Auf Nachfrage wurde mir zum einen bestätigt, dass es eine solche Datenerhebung aus statistischen Gründen gibt, diese Daten an die Zentrale der Bundesagentur übermittelt werden und dass die Agenturen vor Ort keinen Zugriff mehr darauf haben. Das Entscheidende ist aber, dass es eine Anweisung gibt , diese Angaben als freiwillige Angaben zu handhaben. Darauf, und auf die Tatsache, dass aus einer Nichtangabe oder einer Angabe zu dieser Frage keine Nachteile entstehen, müssen die Betroffenen ausdrücklich hingewiesen werden und. Sollte dies bei Ihnen nicht der Fall gewesen sein, so hat die für Sie zuständige Stelle gegen die Anweisungen gehandelt. Eine etwaige Nutzung der Daten durch die Arbeitsagentur vor Ort ist meiner Auffassung auch mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz nicht zu vereinbaren und wäre nach dem AGG auch verboten.

Ralf Christoffers, MdL