Frage an Benjamin Raschke von Antje B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Ein Arbeitsplatzverlust ist heutzutage leider keine Ausnahmeerscheinung. In diesem Fall ist der erste Schritt der Gang zur Agentur für Arbeit. Geschieht dies das 1. Mal im Erwerbsleben, werden die persönlichen Daten des Betroffenen umfänglich aufgenommen und erfasst. Dabei wird dem Arbeitssuchenden/Antragsteller auf ALG unabhängig vom Lebensalter und Dauer des Arbeitslebens die Frage nach der Staatsbürgerschaft und etwaigen Migrationshintergrund der ELTERN des Bürgers gestellt.
WARUM? Kennen Sie den Hintergrund dieser Frage und Erfassung dieser „Abstammungsdaten“? Wofür und von wem werden diese Angaben (Herkunft der Eltern) benötigt/genutzt? Wie stehen Sie zur Erhebung genau dieser Information zur Herkunft antragstellender Bürger*innen? Ist diese Frage vereinbar/konform mit den Gesetzen und Regelungen die Tätigkeit, Verantwortung und Vollmachten der Agentur für Arbeit und die Persönlichkeitsrechte der Bürger*innen betreffend?
Guten Morgen, Frau B.,
danke für Ihre Frage. Hier handelt es sich um Bundesrecht, das Land ist nicht zuständig. Weil uns das aber auch verwundert hat, haben wir uns in der Zwischenzeit schlau gemacht. Hier unser Rechercheergebnis: Die Beantwortung der Frage zur Migrationsgeschichte ist absolut freiwillig, wird nicht mit dem Datensatz verknüpft und ist auf Initiative eines Bundesministeriums entstanden. Damit soll der Frage nachgegangen werden, inwieweit am Arbeitsmarkt strukturelle Diskriminierung besteht.
Ich hoffe, dies hilft Ihnen weiter. Sollten Sie weitere Fragen hierzu haben, wenden Sie sich bitte an die Arbeitsagentur. Dort kann man Ihnen dies fachkundig erläutern.
Mit freundlichen Grüßen,
Benjamin Raschke