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Hans-Christoph Berndt
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Frage von Antje B. •

Frage an Hans-Christoph Berndt von Antje B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Ein Arbeitsplatzverlust ist heutzutage leider keine Ausnahmeerscheinung. In diesem Fall ist der erste Schritt der Gang zur Agentur für Arbeit. Geschieht dies das 1. Mal im Erwerbsleben, werden die persönlichen Daten des Betroffenen umfänglich aufgenommen und erfasst. Dabei wird dem Arbeitssuchenden/Antragsteller auf ALG unabhängig vom Lebensalter und Dauer des Arbeitslebens die Frage nach der Staatsbürgerschaft und etwaigen Migrationshintergrund der ELTERN des Bürgers gestellt.

WARUM? Kennen Sie den Hintergrund dieser Frage und Erfassung dieser „Abstammungsdaten“? Wofür und von wem werden diese Angaben (Herkunft der Eltern) benötigt/genutzt? Wie stehen Sie zur Erhebung genau dieser Information zur Herkunft antragstellender Bürger*innen? Ist diese Frage vereinbar/konform mit den Gesetzen und Regelungen die Tätigkeit, Verantwortung und Vollmachten der Agentur für Arbeit und die Persönlichkeitsrechte der Bürger*innen betreffend?

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Sehr geehrte Frau B.,

danke für Ihre Frage, deren Motivation ich sehr gut nachvollziehen kann. Allerdings muss ich mich - ohne abwiegeln zu wollen - für unzuständig erklären.
Der Bezug des Arbeitslosengeldes ist im Sozialgesetzbuch III, also bundesgesetzlich geregelt. Hier ist der Landtag nicht zuständig, allenfalls könnte das Land Brandenburg über eine Bundesratsinitiative auf Änderungen drängen.
Ich vermute, dass die Abstammungsfragen darauf abzielen, einen Leistungsmißbrauch zu verhindern. Eine Begründung müsste bei der Einbringung des Gesetzentwurfes in deren Bundestag zu finden sein.
Wenn Sie eine unzulässige Datenerhebung befürchten, könnten Sie sich an die Landesdatenschutzbeauftragte ( https://www.lda.brandenburg.de/cms/detail.php?gsid=bb1.c.233960.de ) oder auch an den Petitionsausschuss des Landtages wenden. Ggf. gerne auch über mich, sollte ich denn in den Landtag gewählt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Berndt

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