(...) 2 Satz 1 SGB III verpflichtet ist, den Migrationshintergrund ihrer Kundinnen und Kunden zu erheben und diesen in ihren Statistiken zu berücksichtigen. Der Migrationshintergrund darf ausschließlich für statistische Zwecke genutzt werden. Die Erhebung und Nutzung des Migrationshintergrundes beruht auf einer gesetzlichen Grundlage und ist daher mit den Persönlichkeitsrechten der Bürgerinnen und Bürger vereinbar. (...)
(...) Nach meiner Kenntnis erhebt die Agentur für Arbeit seit ca. 3 Jahren für das Statistikamt des Bundes Angaben zum Migrationshintergrund. Diese Abfrage hat nichts mit den Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit im operativen Sinne zu tun und wird auch nicht dafür verwendet sondern dient ausschließlich der statistischen Erfassung. (...)
(...) Da Sie nach meiner persönlichen Meinung fragten denke ich, dass diese Angaben sicherlich nicht notwendig wären, wenn es kein öffentliches Interesse daran gäbe. Wie die aktuellen Diskussionen zeigen, möchten die Bürger aber genau wissen, wohin und an wen Steuergelder, besonders auch in Form von Sozialleistungen, fließen. (...)