(...) die Bahnanlagen sind natürlich zum Zweck der Nutzung da, insoweit ist der damit verbundene Lärm zwar extrem unerträglich, wenn er sich so entwickelt wie von Ihnen beschrieben. Die einzigen Möglichkeiten, dagegen etwas zu unternehmen, liegen aber bei der Deutsche Bahn AG als Betreiberin der Anlagen und gegebenenfalls beim Aufsichtsamt für den Bahnverkehr, das dem Bund untersteht. (...)
(...) Der Lärmschutz an Bahnlinien gehorcht den Lärmschutzverordnungen von Bund und Ländern und wird von der Deutschen Bahn AG umgesetzt. (...) So kann z.B. eine bessere LärmschutzinstallLärmschutz eine Fahrplanänderung erwirkt werden um den Lärmschutzkriterien wieder zu entsprechen, sollten diese inzwischen überschritten worden sein. (...)
(...) ich bin 1999 ins Abgeordnetenhaus gekommen und habe mich immer wieder über die Jahre im Hauptausschuss darum bemüht, die Arbeit von Sonnenuhr und RambaZamba zu sichern. Die von Ihnen erwähnte institutionelle Förderung war einer der Erfolge dabei. (...)
(...) Im Sinne der Inklusion wäre es notwendig, das Theater Ramba Zamba als normales Theater im Rahmen der Kulturförderung zu finanzieren, es müsste also seinen Sonderstatus verlieren und ganz normal in die Konzeptförderung integriert werden. (...)