(...) In der Diskussion steht nun, dass der Strafatbestand des Stalkings erst mit der Verwirklichung so einer Beeinträchtungung erfüllt ist, also erst, wenn der Schaden bereits angerichtet ist. Das sei für die Prävention nicht weitreichend genug. (...)
(...) Ich plädiere für eine gründliche Überprüfung und solide Aufarbeitung der Stalking-Gesetzgebung und ihrer praktischen Anwendbarkeit. Die dafür notwendige Zeit muss gewährt werden. (...)
(...) Obwohl zum Beispiel die Ziviljustiz ihre Kosten durch Gebühren zumindest nahezu deckt, ist der Kostendruck enorm. Die Kosten der Justiz sind denkbar gering und gehen im Staatshaushalt nahezu unter. Dabei haben die Aufgaben der Justiz in den letzten Jahren enorm zugenommen. (...)
(...) April 2013 in Kraft getretenen Art. 33a des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) wurde für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte im Rettungsdienst die sog. Retterfreistellung geschaffen. (...)