Frage an Ilona Deckwerth von Katharina G. bezüglich Frauen
Wie stehen Sie zur derzeitigen Stalking-Gesetzgebung und zu den geplanten Änderungen?
Sehr geehrte Frau Görke,
das erste und noch gütige Anti-Stalking-Gesetz vom 31. März 2007 wurde von der SPD maßgeblich initiiert und unter der Federführung der damaligen SPD-Bundesjustizministerin Brigitte Zypries verabschiedet.
Nach einigen Jahren der Praxis mit entsprechender Erfahrung gehört dieses Gesetz nun auf den Prüfstand gestellt, um eventuelle Lücken zu schließen. Es müssen verbesserte objektive Kriterien gefunden werden, nach denen der Straftatbestand des Stalkings beurteilt werden kann.
Keinesfalls dürfen in diesem Zusammenhang einfach mal schnell populistische Ankündigungen und Forderungen nach Verschärfung hinausposaunt werden, die dann verpuffen, weil sie rechtsstaatlich nicht durchsetzbar sind. Das geht zu Lasten der Opfer und enttäuscht in erster Linie die Betroffenen, die es schwer genug haben.
Ich plädiere für eine gründliche Überprüfung und solide Aufarbeitung der Stalking-Gesetzgebung und ihrer praktischen Anwendbarkeit. Die dafür notwendige Zeit muss gewährt werden. Aber es muss auch sofort damit begonnen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ilona Deckwerth