Werden Sie sich bitte in den kommenden Gesetzgebungsverfahren zum Aufenthaltsrecht dafür einsetzen, dass ein Anspruch auf Geschwisternachzug eingeführt wird?!
Sehr geehrter Herr B.,
wie kann es sein, dass bei geflüchteten Kindern, die ohne Eltern in unserem Wohlstand im Überfluss in Deutschland ankommen und als Flüchtlinge anerkannt werden, zwar ihre Eltern nachziehen dürfen, aber ihre Geschwister in der Regel nicht mitkommen dürfen. Familien bleiben dadurch über Jahre getrennt. Insbesondere berührt mich, dass für geflüchtete Kinder, deren Eltern gestorben sind, die Chancen, ihre Geschwister wiederzusehen, besonders schlecht sind. Das ist unnötig grausam!
Meine Frage an Sie ist: Werden Sie sich in den kommenden Gesetzgebungsverfahren zum Aufenthaltsrecht dafür einsetzen, dass ein Anspruch auf Geschwisternachzug eingeführt wird?
Hierüber würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Meike Lüninghöner
Sehr geehrte Frau L.,
im Koalitionsvertrag von SPD, Grüne und FDP heisst es auf S. 111:
„Familienzusammenführung muss im Sinne der Integration und der Aufnahmefähigkeit der Gesellschaft gestaltet werden. Wir werden die Familienzusammenführung zu subsidiär Geschützten mit den GFK-Flüchtlingen gleichstellen. Wir werden beim berechtigten Elternnachzug zu unbegleiteten Minderjährigen die minderjährigen Geschwister nicht zurücklassen.“
Ich erwarte von der Bundesregierung, dass sie dies zeitnah umsetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Rinderspacher, MdL