Ob in einzelnen Orten Nah-, bzw. Fernwärmenetze aufgebaut werden entscheiden die jeweiligen Kommunen.
Haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Zu dem von Ihnen angesprochenen Gesetzesentwurf läuft gerade die Verbände- und Länderbeteiligung. Es ist geplant, dass das Kabinett ihn am 28.6. beschließt und er dann ins parlamentarische Verfahren geht.
Da der Einbau einer Wärmepumpe ein sehr individuelles Vorhaben ist, verweise ich Sie gerne an eine Heizungsbaufirma Ihres Vertrauens.
Meines Erachtens wäre es jetzt an der Zeit dass sich die Politik dieses Dienstrecht nochmals genauer anschaut. In den zurückliegenden 13 Jahren hat sich ja auch einiges verändert.
Die Bayerische Verfassung enthält daher eine klare Grundsatzentscheidung für das Demokratieprinzip und eine Absage an die Herrschaft eines einzelnen, etwa in Form der – wie auch immer ausgestalteten – Monarchie.