Aktuell können die Menschen aus der Ukraine auch ohne Behandlungsschein behandelt werden. Es müssen lediglich Daten wie Name, Wohnort und Kostenträger hinterlegt werden
Die von mit der auftragsweisen Betreuung durch die Krankenkassen angesprochene elektronische Gesundheitskarte ändert an dem gesetzlich bestimmten Leistungsumfang nichts.
Wenn es nach mir und meinen Kollegen*innen unserer grünen Landtagsfraktion gehen würde, hätten wir bereits seit letztem Jahr in Bayern eine Gesundheitskarte für alle Geflüchtete.
Derzeit erhalten Geflüchtete nach ihrer Ankunft in Bayern sogenannte Berechtigungsscheine für den Arztbesuch. Somit ist bei Schmerzpatienten sowie medizinischen Notfällen eine sofortige Behandlung möglich.
Die Gesundheitsminister haben sich darauf verständigt, Geflüchteten aus der Ukraine einen schnellen Zugang zur medizinischen Versorgung zu ermöglichen.