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Susann Enders
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Frage von Dmytro B. •

Plant Bayern (analog 9 anderen Bundesländer) für die medizinische Versorgung ukrainischen Flüchtlingen eine frühere auftragsweise Betreuung durch die Krankenkassen zu vereinbaren?

Sehr geehrte Frau Enders,

Zuerst möchte ich mich als deutscher Staatsbürger mit ukrainischen Wurzeln bei Ihnen bedanken für die Hilfe, die Bayern schon den Flüchtlingen aus dem Kriegsgebiet leistet.

Ich möchte allerdings auch fragen, ob - und wann - Bayern es vorhat eine frühere eine frühere auftragsweise Betreuung durch die Krankenkassen zu ermöglichen. Solche Vereinbarungen zur Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes bestehen nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) aktuell in 9 anderen Bundesländer. Auch die Ersatzkassen stehen hier für schnelle und unbürokratische Lösungen zur Verfügung.

Vor allem den vielen geflüchteten älteren Menschen mit chronischen Erkrankungen wird das die medizinische Versorgung vereinfachen.

Mit freundlichen Grüßen
Dmytro B.

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Sehr geehrter Herr Dmytro B.,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage und den verbundenen Dank für die bereits geleistete Hilfe.

Derzeit erhalten Geflüchtete nach ihrer Ankunft in Bayern sogenannte Berechtigungsscheine für den Arztbesuch. Somit ist bei Schmerzpatienten sowie medizinischen Notfällen eine sofortige Behandlung möglich. Die Entscheidung, Geflüchtete mit elektronischen Gesundheitskarten auszustatten, wird aktuell diskutiert.

Über einen möglichen Ausgang dieser Debatte, kann ich Ihnen zum aktuellen Zeitpunkt leider noch keine Information geben.

Mit freundlichen Grüßen

Susann Enders

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