
Prinzipiell kann ich Ihren Wunsch nach einer Prüfung eines Verbots der Partei AfD verstehen und nachvollziehen. Allerdings gilt es dabei zwei Punkte zu berücksichtigen.

Auch bei kritischer Betrachtung der Entwicklungen innerhalb der AfD sehe ich diese Voraussetzungen derzeit nicht gegeben

Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz hat im Sommer 2022 die Beobachtung der AfD aufgenommen, um aufzuklären, ob und inwieweit die AfD als Gesamtpartei verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt.

Die AFD wird derzeit von den Verfassungsschutzbehörden der Länder und des Bundes beobachtet, hierbei werden Daten gesammelt die für ein Verbotsverfahren von Bedeutung sein könnten.


Es wird dabei kontrovers diskutiert und sicher in der neuen Wahlperiode wieder auf die Agenda kommen.