Einführung eines Antidiskriminierungsgesetzes

Der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde aufgrund europarechtlicher Vorgaben zur namentlichen Abstimmung vorgelegt. So sollen diese Richtlinien für das öffentlich-rechtliche Handeln des Freistaates Bayern vollständig umgesetzt werden.

Der Gesetzentwurf wurde mit 102 Gegenstimmen abgelehnt. Allein die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte für den Entwurf.

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Dafür gestimmt
33
Dagegen gestimmt
102
Enthalten
14
Nicht beteiligt
56
Abstimmungsverhalten von insgesamt 205 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionStimmkreisStimmverhalten
Portrait von Georg WinterGeorg WinterCSU704 - Augsburg-Land, Dillingen Nicht beteiligt
Portrait von Josef ZellmeierJosef ZellmeierCSU209 - Straubing Nicht beteiligt
Portrait von Benno ZiererBenno ZiererFREIE WÄHLER117 - Freising Dagegen gestimmt
Portrait von Christian ZwanzigerChristian ZwanzigerDIE GRÜNEN508 - Erlangen-Stadt Dafür gestimmt

Auf Bundesebene gilt das sogenannte Gleichbehandlungsgesetz, welches allerdings nur Handlungen im privaten Raum regelt. Deswegen legte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ihren Gesetzentwurf vor, welcher für die öffentliche Verwaltung gelten sollte.

Das Ziel des Gesetzentwurfes wurde von vielen Fraktionen begrüßt, doch die Umsetzung sei suboptimal gewesen, sodass sich alle Fraktionen dafür entschieden, gegen den Entwurf zu stimmen. Ein entscheidender Punkt sei die, in dem Gesetzentwurf verankerte, Beweislastumkehr. Gülseren Demirel erklärt diese in ihrer Rede während des Plenums. Die Beweislastumkehr würde beispielsweise wirken, wenn ein Vermieter nicht an Menschen vermieten möchte, da ihm deren Aussehen nicht gefällt und er ihnen dies mitteilt. Der Vermieter müsste dann Beweise liefern, dass er nicht aus rassistischen Gründen gehandelt hat.