Auf Bundesebene gilt das sogenannte Gleichbehandlungsgesetz, welches allerdings nur Handlungen im privaten Raum regelt. Deswegen legte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ihren Gesetzentwurf vor, welcher für die öffentliche Verwaltung gelten sollte.
Das Ziel des Gesetzentwurfes wurde von vielen Fraktionen begrüßt, doch die Umsetzung sei suboptimal gewesen, sodass sich alle Fraktionen dafür entschieden, gegen den Entwurf zu stimmen. Ein entscheidender Punkt sei die, in dem Gesetzentwurf verankerte, Beweislastumkehr. Gülseren Demirel erklärt diese in ihrer Rede während des Plenums. Die Beweislastumkehr würde beispielsweise wirken, wenn ein Vermieter nicht an Menschen vermieten möchte, da ihm deren Aussehen nicht gefällt und er ihnen dies mitteilt. Der Vermieter müsste dann Beweise liefern, dass er nicht aus rassistischen Gründen gehandelt hat.