(...) Wir Landtagsgrünen stellen die Rechtsgrundlagen der Staatsleistungen nicht grundsätzlich in Frage, sondern suchen Wege, wie der Verfassungsauftrag zur Ablösung endlich umgesetzt werden kann, um die notwendige Entflechtung der finanzrechtlichen Beziehungen zwischen Staat und Kirche voran zu bringen. Das aus der Weimarer Reichsverfassung von 1919 unverändert in das Bonner Grundgesetz von 1949 inkorporierte Ablösegebot ist zwar nicht durch Fristen festgelegt, es ist aber doch zwingend. (...)
(...) Unser Verfassungsschutz ist auf keinem Auge blind. Der Verfassungsschutz ist ein wichtiges Frühwarnsystem für Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Neben der Beobachtung extremistischer Bestrebungen zählen zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes auch die Abwehr von Spionageaktivitäten ausländischer Nachrichtendienste und der Schutz vor Geheimnisverrat und Sabotage. (...)
(...) In Ihrer Anfrage äußern Sie auch die Besorgnis, dass gewalttätige Übergriffe von Polizeibeamten in Deutschland zunehmen könnten, weil Polizisten in solchen Fällen stets glimpflich davonkämen. Ich kann Ihnen versichern, dass die bayerischen Strafverfolgungsbehörden jedem Verdacht, ein Polizeibeamter habe in strafbarer Weise seine Befugnisse überschritten, konsequent nachgehen. Ergeben die Ermittlungen den hinreichenden Verdacht einer Straftat, wird gegen Polizeibeamte in gleicher Weise die öffentliche Klage erhoben wie gegen alle anderen Tatverdächtigen auch. (...)