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Winfried Bausback
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Frage von Phillip S. •

Frage an Winfried Bausback von Phillip S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Bausback,

Mich bedrückt eine Angelegenheit die vor 2 Jahren in Burghausen stattgefunden hat. Ein gewisser André B wurde von einem Polizisten mit einem Schuss in den Hinterkopf ermordet, weil er versuchte wegzurennen. An dem Ort wo der Polizist Thomas K den Schuss abgab waren auch Kinder anwesend. Es hätte also leicht ein Kind erwischen können, wenn es der Polizist nicht einmal geschafft hat so gut zu zielen, dass er allerhöchstens ein Bein erwischt und nicht den Hinterkopf. Allein, dass man auf einen Mann schießt, der verdächtigt wird Marihuana zu verkaufen ist mehr als übertrieben. Dieser Mann stellte keine Gefahr dar.

Was mich nun am meisten beunruhigt und verärgert ist die Tatsache, dass das Verfahren gegen den Schützen eingestellt wurde. Das kann doch nicht wahr sein. Schlimm genug, dass im Jahr 2014, 2138 Anzeigen gegen Polizisten eingegangen sind, wegen Körperverletzung und nur 33(!!!) zur Anklage führten. Das sind 1,5 %. Wer dann tatsächlich verurteilt wurde, wurde nicht erfasst. http://www.taz.de/!5273271/

Das kann doch nicht die Regel sein, dass Polizisten mit Gewalttaten stets glimpflich davonkommen. Die Staatsanwalt ermittelt dann so gesehen gegen Ihre eigenen Arbeitskollegen und man sieht, dass es nicht funktioniert.

Es ist außerdem davon auszugehen, dass Leute die ungerecht von Polizisten behandelt werden, immer mehr Angst haben, die Polizisten überhaupt anzuzeigen. Nach dem erstatten einer Anzeige gegen einen Beamten, hat der Beamte immer die Möglichkeit den "Anzeiger" auf der Straße zu treffen und wieder zu bedrohen oder schikanieren.

Die Anzeigen gegen Polizisten werden fallen gelassen ohne, dass die Ankläger das überhaupt mitkriegen. http://www.taz.de/!5273271/

Ist Deutschland schon zu so einem Polizeistaat geworden wie die USA? Wie kann man da noch von jemandem verlangen, die Polizei zu respektieren?

Ich bitte Sie, sich dies zu Herzen zu nehmen, damit die Polizeigewalt in Deutschland nicht weiter wächst.

MfG
P. Skowronek

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Sehr geehrter Herr Skowronek,

in Ihrer Anfrage sprechen Sie den tragischen Todesfall in Burghausen an, der sich im Juli 2014 infolge eines polizeilichen Schusswaffengebrauchs ereignet hat.

Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass die zuständige Staatsanwaltschaft die damaligen Ereignisse sehr sorgfältig untersucht hat, wobei die Prüfung durch die von Ihnen genannten Gesichtspunkte, u. a. den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, umfasste. Die umfassenden Ermittlungen zum Hergang des Polizeieinsatzes haben ergeben, dass aus Sicht der Staatsanwaltschaft ein strafrechtliches Fehlverhalten des beschuldigten Polizeibeamten nicht nachgewiesen werden kann. Aus diesem Grund war das Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO einzustellen. Diese Entscheidung wurde zwischenzeitlich durch den Generalstaatsanwalt in München eingehend geprüft. Dabei hat sich kein Anlass zur Beanstandung ergeben.

Vor diesem Hintergrund muss ich Ihre Darstellung, dass der Verstorbene von dem Polizeibeamten ermordet worden sei, entschieden zurückweisen.

In Ihrer Anfrage äußern Sie auch die Besorgnis, dass gewalttätige Übergriffe von Polizeibeamten in Deutschland zunehmen könnten, weil Polizisten in solchen Fällen stets glimpflich davonkämen. Ich kann Ihnen versichern, dass die bayerischen Strafverfolgungsbehörden jedem Verdacht, ein Polizeibeamter habe in strafbarer Weise seine Befugnisse überschritten, konsequent nachgehen. Ergeben die Ermittlungen den hinreichenden Verdacht einer Straftat, wird gegen Polizeibeamte in gleicher Weise die öffentliche Klage erhoben wie gegen alle anderen Tatverdächtigen auch. Allerdings ist es eine Tatsache, dass in sehr vielen Fällen Polizeibeamte Opfer von Körperverletzungsmaßnahmen werden - auch und gerade hier wird ebenfalls jedem Einzelfall entschieden nachgegangen und Straftaten gegen die Integrität unserer Polizeibeamten konsequent verfolgt!

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Winfried Bausback, MdL

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