Der Landesregierung ist bewusst, dass sich die unter strengem Schutz stehende Vogelart in einem derart schlechten Erhaltungszustand befindet, dass entschlossen gehandelt werden muss und Gegenmaßnahmen ergriffen werden müssen, um eine überlebensfähige Auerhuhn-Population zu sichern, um das Auerhuhn vor dem Aussterben zu retten.
Für mich ist klar: In unserem demokratischen Rechtsstaat haben sich alle, die hier leben, an unsere freiheitlich-demokratische Grundortung zu halten
Für mich ist klar, dass diese Partei sich außerhalb des demokratischen Spektrums bewegt und eine massive Belastung für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellt.
Aktuell würde aus meiner Sicht die Einleitung eines Parteienverbotsverfahrens nach § 21 GG trotz einiger Anhaltspunkte für das Vorhandensein verfassungsfeindlicher Tendenzen in Teilen dieser Partei nicht zielführend sein.