Warum haben Sie gegen den Ausbau der Infrastruktur von Frauenhäusern gestimmt?
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an meinem Abstimmungsverhalten.
Die Grüne Fraktion hat am 08. März 2023 in der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD – Gesetz zur Förderung der Frauen- und Kinderschutzhäuserinfrastruktur (Frauenhausgesetz) auf Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration dagegen gestimmt.
Unabhängig vom Gesetzesentwurf sehen wir Grünen und auch ich persönlich dringenden Handlungsbedarf beim Thema Frauenhäuser. Die Arbeit, die in Frauen- und Kinderschutzhäusern geleistet wird, ist von enormer Bedeutung für unsere Gesellschaft. Aus diesem Grund stehen wir Grünen auch hinter der Forderung nach einer bedarfsgerechten, einzelfallunabhängigen und bundesweit einheitlichen Finanzierung, die hohe qualitative Standards und eine ausreichende finanzielle Ausstattung garantiert. Deshalb begrüßen wir auch, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, allen voran Bundesministerin Lisa Paus, aktuell an einer Änderung der bundesgesetzlichen Vorgaben arbeitet. Die Bundesregierung hat den Referentenentwurf für das Frühjahr 2024 angekündigt. Das Bundesgesetz soll ab 2025 für einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei häuslicher Gewalt umfassen und für eine bundeseinheitliche Finanzierung der Frauenhäuser sorgen.
Für Baden-Württemberg ist es nun notwendig, auf dieses Gesetz vorbereitet zu sein. Daher hat die grün-geführte Landesregierung, die bestehende Verwaltungsvorschrift „Frauen- und Kinderschutzhäuser“ im vergangenen Jahr überarbeitet. Die Überarbeitung der Verwaltungsvorschrift hat die freiwillige Landesfinanzierung der Frauen- und Kinderschutzhäuser weiter verbessert, wodurch Träger und Vereine eine höhere finanzielle Sicherheit erhalten. Zum Beispiel ist nun eine höhere Förderung für Investitionskosten möglich, was gerade bei größeren Baumaßnahmen eine enorme Erleichterung bedeutet.
Wir wollen auch an einer anderen wichtigen Stelle ansetzen: Bislang ist für Frauen, die keine Sozialleistungsempfängerinnen sind – also Studentinnen, Auszubildende, Asylsuchende, Migrantinnen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus oder neu zugezogene EU-Bürgerinnen – mit einem Aufenthalt von 72 Stunden im Frauen- und Kinderschutzhaus finanziell abgedeckt. Wir setzen uns dafür ein, die kurzzeitige Unterbringung von Frauen und ihren Kindern zu erweitern. Der Gesetzentwurf der SPD hatte diese Problematik überhaupt nicht auf dem Schirm. Auch für die Finanzierung der Frauenhäuser bot der Vorstoß keine Lösung. Die SPD forderte 25 Millionen Euro für die Frauenhausfinanzierung, ohne zu erklären, warum es gerade diese Summe sein soll oder wofür genau dieses Geld eingesetzt werden soll.
Die Ablehnung am Gesetzesentwurf lag damit nicht am fehlenden politischen Willen. Zwischen gut gedacht und gut gemacht steht nun mal immer auch die Frage nach der Umsetzung und der Wirksamkeit der Maßnahmen.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Antwort hilft, mein Abstimmungsverhalten nachzuvollziehen.
Beste Grüße
Martina Häusler