
Ich bin mir der Gefahren, die von der AfD ausgeht, bewusst. Dennoch halte ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Einleitung eines Parteiverbotsverfahren für zu riskant.

Das Bundesverfassungsgericht kann in einem Parteiverbotsverfahren die Verfassungstreue einer Partei überprüfen.

Angesichts dessen, dass immer mehr Menschen in einer demokratischen Wahl die AfD wählen ist es unsere Aufgabe, die AfD im politischen Diskurs zu stellen. Wir müssen mit den AfD-Wählerinnen und -Wählern im Gespräch bleiben und vor allem eine Politik machen, die die Herausforderungen angeht.

Es besteht weiterhin der Beschluss der Bundes-CDU, keine Zusammenarbeit mit der AfD.

Ich positioniere mich sicher nicht gegen ein Verbotsverfahren, nicht zuletzt, weil ich seit über drei Jahren im Landtag Baden-Württemberg erleben muss, wie unerträglich insbesondere rassistisch viele der AfD-Abgeordneten auftreten und reden. Wichtiger als ein Verbot der Partei ist aber nach meiner Überzeugung eine Bekämpfung deren billiger Hetze.

Deshalb halte ich es für wichtig, dass die AfD vom Verfassungsschutz sehr genau beobachtet wird. Auf dieser Grundlage kann das Bundesverfassungsgericht ein Verbotsverfahren einleiten.