Matthias Miller
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CDU
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Frage von Corinna H. •

Sehr geehrter Herr Miller, setzen Sie sich für die Prüfung der Verfassungstreue der AfD beim Bundesverfassungsgericht ein?

Matthias Miller
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau H.,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht. 

Die Partei "Alternative für Deutschland" wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft.

Das Bundesverfassungsgericht kann in einem Parteiverbotsverfahren die Verfassungstreue einer Partei überprüfen. Nicht zuletzt die Verbotsverfahren gegen die NPD haben jedoch gezeigt, dass für ein solches Parteiverbot sehr hohe Hürden gesetzt sind. Entsprechend würde ich ein Parteiverbotsverfahren nur unterstützen, wenn ein solches auch Aussicht auf Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht hat. Dafür muss festgestellt werden können, dass die entsprechende Partei nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger mit einem aggressiv-kämpferisches Vorgehen darauf abzielt, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Der Kreis der Antragsberechtigten für ein Verbotsverfahren beschränkt sich auf den Deutschen Bundestag, den Bundesrat sowie die Bundesregierung. 

Mit herzlichen Grüßen 

Ihr Matthias Miller 

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