Nadyne Saint-Cast
Nadyne Saint-Cast
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Vincent K. •

Würden Sie sich, als Teil der Landesregierung, für eine Initiative im Bundesrat zur Prüfung eines Verbots der AfD einsetzen?

Nadyne Saint-Cast
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr K.,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage. 

Auch ich beobachte mit Sorge die zunehmende Radikalisierung in der AfD und die aktuellen Wahl- und Umfrageergebnisse. Klar ist, dass die AfD eine massive Belastung für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ist. In einer wehrhaften Demokratie ist das Parteienverbot eine Möglichkeit, um unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung uzu schützen. Es ist aber wirklich die ultima ratio. Ein Parteienverbot ist ein sehr scharfes Schwert, das gut begründet werden muss. Das bedeutet, dass ein Parteinverbot dann möglich ist, wenn eine Partei nachweislich gegen das Grundrecht der Menschenwürde ist und unsere freiheitlich demokratische Grundordnung gefährdet. Diese Punkte müssen nachgewiesen werden. Das Parteiprogramm ist dafür i.d.R.nicht ausreichend.

Angesichts dessen, dass immer mehr Menschen in einer demokratischen Wahl die AfD wählen ist es unsere Aufgabe, die AfD im politischen Diskurs zu stellen. Wir müssen mit den AfD-Wählerinnen und -Wählern im Gespräch bleiben und vor allem eine Politik machen, die die Herausforderungen angeht. 

Ich bin mir der Gefahren, die von der AfD ausgeht, bewusst. Dennoch halte ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Einleitung eines Parteiverbotsverfahren für zu riskant. Ein gescheitertes Verfahren kann die AfD noch stärken und sie als Opfer darstellen. Zudem würde sich ein Prüfverfahren am Bundesverfassungegericht lange hinziehen. Ich halte es jedoch für richtig, dass der Verfassungsschutz auf Landes- und Bundesebene die AfD beobachtet, um eine Gefahr für unser politisches System zu verhindern.

Die Vorarbeit und Bewertung durch die Verfassungsschutzämter des Bundes und der Länder ist zentral. Derzeit wird die AfD auf Ebene des Bundes sowie auf Ebene ihres baden-württembergischen Landesverbandes durch die zuständigen Verfassungsschutzämter lediglich als Verdachtsfall eingestuft. Die Verfassungsschutzämter sind noch im laufenden Prüfungsverfahren. 

Erst auf der Grundlage einer Bewertung durch die Verfassungsschutzämter kann eine politische Entscheidung durch die antragsberechtigten Verfassungsorgane (Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung) getroffen werden, ein gegen die AfD gerichtetes Parteienverbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht einzuleiten. 

Unsere Demokratie lebt von engagierten Bürger*innen. Deswegen möchte ich mich für Ihr zivilgesellschaftliches Engagement bedanken und noch einmal unterstreichen, dass wir das Anliegen des Kampfs gegen den Rechtsextremismus teilen. Das Schwert des Parteienverbotsverfahrens sollte nur gezogen werden, wenn die vom Bundesverfassungsgericht angelegten Kriterien erwartbar erfüllt werden. Aktuell setzen wir auf die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz und darauf, die AfD im politischen Wettbewerb zu stellen und immer wieder deutlich zu machen, dass es sich dabei nicht um eine „normale“ Partei innerhalb des demokratischen Verfassungsbogens handelt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Nadyne Saint-Cast MdL

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