Aus diesem Grunde ist das Gesetz auch noch nicht beschlossen, sondern Beratungsgegenstand im Vermittlungsausschuss. Dieser hat zuletzt im Juni 2024 die Beratungen vertagt.
Es sollte nur noch eine begrenzte Menge pro Kunde verkauft werden dürfen um Monohecken zu vermeiden, generelles Verkaufsverbot halte ich für zu übertrieben.
Bezüglich der Frage, ob der Vermittlungsausschuss durch den Bundesrat anzurufen ist, hat sich Baden-Württemberg enthalten.
Dieses Gesetz ist meiner Meinung nach ein entscheidender Schritt zur Stärkung der Rechte von transsexuellen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen. Es baut auf dem Grundsatz auf, dass die Würde und Selbstbestimmung jedes Menschen unantastbar sind.
Wir Freie Demokraten haben daher erst diese Woche eine parlamentarische Initiative erarbeitet, welche sich mit der Situation der rechtlichen Betreuungen im Haupt- und Ehrenamt befasst, die Entwicklung der vergangenen Jahre beleuchtet und Maßnahmen der Landesregierung erfragt, um die Situation der rechtlichen Betreuung zu stabilisieren
Wahlen sind das höchste Gut in einer Demokratie.