(...) Hiervon unabhängig gilt, dass der Unterricht in einer Fremdsprache einem Bildungsplan folgt, der sowohl die sprachlichen Kompetenzen als auch aktuelle und landeskundliche Inhalte als Bildungsziele ausweist. Die Teilnahme am Schulunterricht, der einem definierten Bildungsauftrag folgt, ist daher nicht gleichwertig mit der Feststellung eines Sprachniveaus. Aus diesem Grund gibt es an den Beruflichen Gymnasien nicht die Möglichkeit, die Pflicht zur Belegung einer zweiten Fremdsprache im Hinblick auf den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife durch eine Sprachfeststellungsprüfung in der Herkunftssprache zu ersetzen. (...)
(...) Die Antwort des Kultusministeriums hat weder Ihnen noch mir in irgendeiner Art und Weise gefallen, da dieser Umgang nicht mehr den Ansprüchen und Gewohnheiten des heutigen Unterrichts und der Nutzung von Inhalten entspricht. Gleichwohl konnte ich auch in der Folge keine Änderung der Praxis erreichen, da es sich hierbei um eine originär exekutive Aufgabe handelt. Das betrifft auch die von Ihnen angesprochene Veröffentlichung der Aufgaben mit entsprechenden Verweisen zu den urheberrechtlich geschützten Teilen. (...)
Die Werte des Infraschalls von Windkraftanlagen sind im Vergleich mit Autos oder Flugzeugen wesentlich niedriger. Auch im Nahbereich ist der erzeugte Infraschall für die Gesundheit der Menschen unbedenklich.
(...) Zur Bewertung von Rechtschreibfehlern in Nachschriften möchten wir Ihnen folgende Informationen zukommen lassen. (...)
(...) Die Bewertung von Rechtschreibfehlern liegt in der pädagogischen Verantwortung der Deutschlehrkraft. Aus diesem Grund würde ich Ihnen empfehlen, Kontakt mit dieser aufzunehmen. (...)