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Andreas Glück
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Frage von Dorota R. •

Frage an Andreas Glück von Dorota R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Glück,

danke, dass Sie sich auf die Seite der Gerechtigkeit und Vernunft stellen. Wenn ich sage : Länge, Münstertal, Blumberg, Bräunlingen oder Winterlingen - es wird sofort klar, es geht um die Windparks. Immer mehr Menschen aus Baden-Württemberg sind besorgt um ihre Heimat, Natur, die Gesundheitsbedrohung durch Infraschall und um ihr Eigentum. Energiewende - gerne aber nicht um jeden Preis. Zur Erinnerung: wir haben in Deutschland in den letzten 20 Jahren Milliarden investiert um CO2 zu senken und nichts haben wir erreicht. Die Bürger haben immer weniger Vertrauen in die Politik und sie fühlen sich hintergangen und sind sehr verzweifelt, weil sie sich nicht mehr vom Staat geschützt fühlen. Es gibt 800 Bürgerinitiativern alleine gegen die Windparks. Das sind alles besorgte Bürger, die aus Sorge sich zusammen tun. Es geht sicherlich nicht mehr lang und auch sie werden ihre gelbe Westen anziehen und auf die Straßen von Stuttgart und anderen Großstädten ziehen.
Eine Frage an Sie, Herr Glück, wann hört die Politik auf uns Bürger und Steuerzahler? Wann kommen einheitliche Gesetze z.B. für die Abstände zu den immer in die Höhe wachsenden Windrädern? Wie lange braucht die Politik für solche banale Entscheidung, wie die 10H Regelung für alle Bundesländer? Das müsste doch von Interesse sein, dass sich das in einer Wahlperiode regeln lässt. Auch Zeit ist Geld.

Mit freundlichen Grüßen,
D. R., Bräunlingen

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Vielen Dank für ihre Fragen rund um das Thema Windkraftanlagen.

Windkraftanlagen wandeln keinen großen Teil der gewonnenen Energie aus Wind in einen Infraschall um. Sie transformieren die Bewegungsenergie des Windes in einen elektrischen Strom um, wobei der Wirkungsgrad aber begrenzt ist. Viele technische Geräte erzeugen hörbare Geräusche oder einen Infraschall. Das trifft auch bei Windenergieanlagen zu. Verhältnismäßig ist der entstehende Schall jedoch sehr gering. Die Werte des Infraschalls von Windkraftanlagen sind im Vergleich mit Autos oder Flugzeugen wesentlich niedriger. Auch im Nahbereich ist der erzeugte Infraschall für die Gesundheit der Menschen unbedenklich. Die Geräuschemissionen und deren Auswirkungen müssen in einem konkreten Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutz überprüft werden. Dabei wird auf die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) verwiesen, welche in Deutschland die zentrale Beurteilungsgrundlage für Geräusche aus gewerblichen sowie industriellen Nutzen darstellt. Weiterhin gilt in allgemeinen Wohngebieten in Deutschland, dass ein Richtwert von 40 dB(A) nachts nicht überschritten werden darf. In reinen Wohngebieten hingegen gilt nachts ein Richtwert von 35 dB(A). Der Mindestabstand zur Wohnbebauung wird deutlich vergrößert. Die Verpachtung von Flächen für Windkraftanlagen ist außerdem risikoarm und lohnt sich als zusätzliche Einnahmequelle. Außerdem wird bei der Errichtung nur ein geringer Teil der Fläche beansprucht. Umliegende Wiesen oder Felder können weiterhin bedenkenlos für Ackerbau oder Viehhaltung bewirtschaftet werden. Landschaftsveränderungen durch die Windräder sind im Gegensatz zum Braunkohleabbau reversibel. Auch der Rückbau dieser Windanlagen inklusive deren Fundamente erfolgt an wenigen Tagen und am Ende dieses Prozesses können dort wieder grüne Wiesen oder Felder bewirtschaftet werden. Die planungs- und artenschutzrechtlichen Vorgaben der einzelnen Länder sowie deren strukturelle Unterschiede müssen bei dem Bau von Windkraftanlagen berücksichtig werden, weshalb es schwierig ist einheitliche Gesetze zu finden.

 

 

 

 

 

 

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