Sehr geehrte Frau von Kalben, was tun Sie, als religionspolitische Sprecherin der Fraktion der Grünen, um das Verfassungsgebot zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen zu verwirklichen?
Die Berliner Ampelkoalition hat im Koalitionsvertrag ein Ablösungsgrundsätzegesetz versprochen. Bisher liegt ein Entwurf nicht vor. Eine vorbereitende Arbeitsgruppe hat ihre Tätigkeit ohne abschließenden Bericht beendet. Irgendwelche Ergebnisse sind nicht bekannt geworden. Die Ministerpräsidenten haben erkennen lassen, dass sie bis auf weiteres die Ablösung der Staatsleistungen ablehnen; das Geld sei bei den Kirchen "gut aufgehoben". Wie ist die Haltung Ihrer Fraktion dazu?
Vielen Dank für Ihre Frage. Bitte entschuldigen Sie, dass wir Ihnen erst jetzt antworten. Wir haben das Thema Ablösung der Staatsleistungen ja schon seit Jahren auf dem Tisch. Eine formale Position der Grünen Fraktion in Schleswig-Holstein gibt es dazu zwar bisher nicht. Aber wir wollen, wie auch im Wahlprogramm zur Landtagswahl 2022 beschrieben ein Ende der Staatsverträge.
Die Verhandlungen dazu laufen aber zwischen den Landesregierungen, der Bundesregierung und den Kirchen.
Wir haben uns im Rahmen unserer parlamentarischen Arbeit bereits im ersten Jahr der laufenden Legislatur mit dem unter anderem zuständigen Bildungsministerium und der CDU-Fraktion über den aktuellen Sachstand informiert und ausgetauscht. Sie kennen die Ausgangslage ja selbst nur all zu gut. Die bisherigen Lösungsvorschläge zur Ablösung der jährlichen Leistungen multipliziert mit einem entsprechenden Faktor sind bislang mit den Kirchen nicht einigungsfähig. Sie wissen vielleicht auch um die aktuelle Haushaltslage in Schleswig-Holstein, die natürlich auch eine Rolle für die Verhandlungsposition spielt. Es ist gut, dass der Bund im Koalitionsvertrag der Ampel sich ein Gesetz vorgenommen hat. Die nächsten Schritte müssen die Ministerpräsident*innen und der Bund gemeinsam gehen und geschlossen die Sache angehen.