(...) Kleingärten in Kleingartenanlagen werden bewertungsrechtlich dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (Grundsteuer A) zugeordnet, wenn die auf der einzelnen Kleingartenparzelle errichtete Laube (=bebaute Fläche einschließlich Freisitz) nicht größer als 24 m² ist. Dies entspricht der Regelung in § 3 Abs. (...)
(...) Mir war diese Problematik zum SächsBestG noch nicht bekannt. Ich persönlich war bisher der Auffassung, dass Urnen bzw. (...)
(...) Von Wahlbetrug kann angesichts der immensen Hilfen für unsere Feuerwehren und die dort tätigen Ehrenamtler keine Rede sein. Wir helfen den Wehren anders, denn die genauen Berechnungen haben ergeben, dass die Feuerwehrrente nicht zu realisieren ist - es lohnt sich schlicht nicht für die Kameradinnen und Kameraden. Bei den seinerzeit von MP Tillich versprochenen Beträgen wären Rentenerhöhungen von nicht einmal 10 € pro Monat herausgekommen: Als Faustregel gilt: 1.000 Euro an Beitrag pro Jahr (so viel war übrigens nie im Gespräch!) bringen später nur rund 4,40 Euro monatlich mehr an Rente. (...)