Frage an Dietmar Pellmann von Matthias M. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Pellmann,
Sie treten als Spitzenkandidat in meinem Wahlkreis an. Innerhalb der letzten 5 Jahre habe ich erfolglos versucht, innerhalb der Stadtratsfraktion „Die Linke“ Unterstützung zu finden, dass in Leipzig die Intentionen des Gesetzgebers von 1994, bei der Umsetzung des SächBestG, eingehalten werden.
• Es dürfte auch Ihnen bekannt sein, dass aus Leipzig eine europaweit einmalige Innovation, zur dargestellten Problematik im SächsBestG, im Jahr 1996 hervorgekommen ist.
Diese Innovation wurde von den federführenden Entscheidungsträgern der Stadtverwaltung und auch von den Fraktionen des Stadtrates nicht erkannt, vielmehr mit fadenscheinigen Begründungen, besonders von der Stadtverwaltung, beispielgebend für weitere Kommunen in Sachsen, behindert.
Hier sei auf die Ausführungen von Frau Elke Hermann SLT hinzuweisen. Sie hat den Finger auf die Wunde gelegt. http://www.youtube.com/watch?v=c9rzDaEBK0w&feature=related
Aus dieser Einwohneranfrage Nr. 231 können Sie weiteres entnehmen.
http://notes.leipzig.de/appl/laura/wp5/kais02.nsf/docid/932139D5CBAF07F2C1257B4200337975/$FILE/v-ef-231.pdf
Meine Fragen an Sie als Mitglied des Ausschusses Soziales und Verbraucherschutz:
1. Werden Sie es weiterhin zulassen, dass sowohl die Staatsregierung wie die derzeitige Koalition ihre eigenen Wertvorstellungen z.B. „Bewahrung der Schöpfung“ und „Umweltrichtlinie öffentliches Auftragswesen“ SGV Bl. Nr. 28/91 ignorieren und die Ministerin die Ausschussmitglieder mit unwahren Erklärungen täuschen?
2. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Sie als Mitglied des zuständigen Ausschusses, darauf einzuwirken, dass auch in Leipzig die Intentionen des Gesetzgebers aus dem Jahre 1994 umgesetzt haben.
3. Wollen Sie weiterhin zulassen, dass eine Bestattungskultur praktiziert werden muss, welche entgegen der Würde des Menschen ist?